Samstag - 26.07.2025
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Neuregelung zur Trinkgeldpauschale schafft klare Standards und mehr soziale Sicherheit

Bundesweite Vereinheitlichung bringt Fairness in der Gastronomie

Nach intensiven Verhandlungen hat die Bundesregierung eine einheitliche Regelung zur Trinkgeldpauschale vorgestellt. Diese basiert auf einem Vorschlag der Sozialpartner und schafft österreichweit klare Standards für Beschäftigte in der Gastronomie und verwandten Branchen. „Der neue gesetzliche Rahmen bringt Transparenz und sichert das Einkommen im Krankheitsfall, während der Arbeitssuche und in der Pension“, so die Gewerkschaft vida. Bisher gab es je nach Bundesland unterschiedliche Pauschalsätze, die teilweise um bis zu 14,53 Euro monatlich variierten – trotz gleicher Tätigkeit und Arbeitszeit. Die neue Pauschale beträgt künftig 65 Euro für Servicekräfte mit Inkasso und steigt bis 2028 auf 100 Euro. Für Mitarbeitende ohne Inkasso gilt eine Pauschale von 45 Euro, die 2028 auf 50 Euro erhöht wird. Teilzeitkräfte erhalten eine aliquote Anpassung.

Soziale Absicherung in einer herausfordernden Branche

Gerade im Tourismus, wo Grundlöhne niedrig sind und eine hohe Fluktuation herrscht, ist die neue Regelung ein wichtiger Schritt zur sozialen Absicherung. Viele Beschäftigte werden in Nebensaisonen vom Arbeitgeber beim Arbeitsmarktservice „zwischengeparkt“. Die steigende Pauschale wirkt sich positiv auf Pension, Kranken- und Arbeitslosengeld aus. Auch in anderen Trinkgeldbranchen wie Friseur- und Kosmetikgewerbe sowie Zustelldiensten soll die Pauschale bundesweit vereinheitlicht werden, wobei die Höhe noch festgelegt wird.

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Transparenz als Schutz für Beschäftigte

Neben der finanziellen Absicherung schafft die Neuregelung mehr Nachvollziehbarkeit: Beschäftigte können künftig die Höhe des per Kartenzahlung erhaltenen Trinkgelds bis zu drei Jahre rückwirkend beim Arbeitgeber erfragen. Zudem müssen interne Verteilungssysteme offen gelegt werden. Diese Maßnahmen gewährleisten, „dass das Trinkgeld wirklich bei denen ankommt, die es sich verdient haben“, und verhindern, dass Arbeitgeber sich am Trinkgeld bedienen.

Trinkgeld bleibt steuerfrei – faire Bezahlung bleibt oberstes Ziel

Trinkgeld bleibt auch weiterhin zu 100 Prozent steuerfrei. Übersteigt das tatsächlich erhaltene Trinkgeld die Pauschale, schützt der Wegfall der bisherigen Öffnungsklausel vor Nachforderungen der Sozialversicherung. Arbeitgeber leisten weiterhin Beiträge zur Sozialversicherung und beteiligen sich so an der Absicherung der Beschäftigten. Bei geringerem Trinkgeld kann auf Antrag nur der tatsächliche Betrag angerechnet werden. Dabei darf nicht vergessen werden:

„Trinkgeld ist eine wichtige Wertschätzung der Gäste gegenüber Beschäftigten. Es darf aber den Lohn nicht ersetzen.“

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