Nur mehr wenige Tage bis zur Wiedereröffnung von Gastronomie und Hotellerie in Österreich nach einem über sechs Monate dauernden Zwangslockdown. Die Öffnung wird nämlich wie geplant durchgeführt, wie Kanzler Sebastian Kurz aktuell verkündete. Nicht zuletzt, da die Infektionszahlen in den letzten Tagen deutlich sinken. Und während sich die Branche emsig auf das Aufsperren vorbereitet, sind jetzt endlich auch die Regeln offiziell, mit denen Gäste künftig Zutritt zu Hotels oder Lokalen haben.
Getestet, geimpft oder genesen
Prinzipiell soll nur derjenige ein Lokal besuchen oder in einem Hotel absteigen dürfen, der nachweislich getestet, geimpft oder genesen ist, so Kurz. Demnach wird es in der Gastronomie Zutrittstests geben, eine Registrierungspflicht und abseits des eigenen Sitzplatzes eine FFP2-Masken-Pflicht. Indoor sind maximal vier Erwachsene plus dazugehörige Kinder an einem Tisch erlaubt, outdoor zehn Personen. Die Konsumation muss im Sitzen erfolgen, Getränke an der Bar sind demnach nicht erlaubt. Sperrstunde wird um 22 Uhr sein. Allerdings soll laut Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein ab 19. Mai auch die generelle nächtliche Ausgangssperre fallen.
„Nachtests“ bei längeren Aufenthalten
Auch in der Hotellerie sind Zutrittstests, Registrierung und das Tragen von FFP2-Masken verpflichtend. Wer mehrere Tage in einem Hotel bleibt wird allerdings je nach Gültigkeitsdauer des Tests einen neuen Selbsttest unter Aufsicht vor Ort durchführen müssen.
Selbsttests vor Ort möglich
Als Zutrittstests sollen Selbsttests mit digitaler Lösung für 24 Stunden gelten, Antigentests 48 Stunden und PCR-Tests (etwa die aktuellen Gurgeltests, so sie nachweislich personalisiert sind) sogar 72 Stunden, erklärte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. Selbsttests vor Ort werden notfalls auch gültig sein, allerdings nur für den jeweiligen Betrieb. Damit sollen auch Spontanbesuche in einem Lokal möglich sein. Die entsprechenden Testkits will die Regierung den Betrieben kostenlos zur Verfügung stellen. Geimpfte sollen ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung von der Testpflicht befreit sein. Genesene gelten ein halbes Jahr lang als „sicher“. Jede Form eines Nachweises soll gültig sein, egal ob auf Papier oder elektronisch.