Herkunftskennzeichnung in Großküchen laut Bauernbund ein Gewinn für Konsumenten

Bauernbund-Präsident Georg Strasser will bei Herkunftsangaben künftig auch die klassische Gastronomie stärker in die Pflicht nehmen.
Bauernbund-Präsident Georg Strasser will bei Herkunftsangaben künftig auch die klassische Gastronomie stärker in die Pflicht nehmen.

Die Verordnung zur Herkunftskennzeichnung der Zutaten Fleisch, Milch und Eier in Großküchen tritt mit 1. September 2023 in Kraft. „Das bringt bei vielen Speisen im täglichen Außer-Haus-Verzehr die Gewissheit, woher die darin enthaltenen Rohstoffe stammen“, betont Bauernbund-Präsident Georg Strasser. Die Vergleichbarkeit ermögliche es, eine bewusste Entscheidungen für die heimische, nachhaltig produzierende Landwirtschaft zu treffen, so Strasser: „Mit der Regelung zum verpflichtenden Nachweis bei freiwilliger Kennzeichnung nehmen wir zudem die Gastronomie in die Pflicht. Dort gilt in Zukunft: Was auf der Speisekarte angegeben wird, muss nachweislich auch am Teller sein. Wo Österreich draufsteht, muss Österreich drin sein.“

2,2 Millionen Mahlzeiten und damit fast zwei Drittel der täglich außer Haus verzehrten Speisen werden in der Gemeinschaftsverpflegung konsumiert. Deren Betreiber müssen nun verpflichtend angeben, woher sie Fleisch, Milch und Eier beziehen. „Wir haben uns um eine gute Lösung für alle Beteiligten bemüht. Auch seitens der Kantinen besteht ein großes Interesse an einer durchgehenden Kennzeichnung, dem die Verordnung entspricht. Nur Transparenz schafft schließlich Vertrauen. Deshalb muss jeder Gast auf den ersten Blick erkennen können, woher das Schnitzel, der Käse oder das Spiegelei stammen. Durch verpflichtende Kontrollen können wir das gewährleisten“, betont Strasser.

Werbung

Gastronomie muss Angaben nachweisen können

Verschärft werden auch die Vorgaben für Gastronomiebetriebe, bei freiwilligen Angaben der Herkunft muss ein verpflichtender Nachweis erfolgen. „Eine Irreführung des Konsumenten ist damit nicht mehr möglich. Sollte im Gasthaus etwa zur Gans’l-Saison österreichische Weidegans angeboten werden, dann muss das auch nachweislich und kontrollierbar der Fall sein. Wenn auf der Speisekarte ‚Österreich‘ angegeben ist, muss auch durchgehend ‚Österreich‘ enthalten sein. Das schafft Vertrauen und Sicherheit“, so Strasser.

Werbung

GASTRO-NEWSLETTER

Um über die neuesten Nachrichten, Angebote und Sonderankündigungen auf dem Laufenden zu bleiben.