Verpflichtende Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung startet

 

In Krankenhäusern, Betriebskantinen und ähnlichen Einrichtungen werden jeden Tag rund 2,2 Millionen Essen konsumiert. Ab 1. September ist dort die Herkunftskennzeichnung von Fleisch, Eiern und Milch verpflichtend. “Das ist ein Meilenstein nach jahrelangen Debatten”, sind sich Konsumentenschutzminister Johannes Rauch und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig einig. Gleichzeitig kommt es zu strengeren Regeln in der gesamten Gastronomie: Wer mit der Herkunft von Produkten wirbt, muss das gegenüber den Lebensmittelbehörden der Länder auch belegen können.

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Konsumentenschutzminister Johannes Rauch: „Wir alle wollen wissen, was wir essen. Eine bessere Kennzeichnung ist deshalb ein Gewinn für Konsumenten. Sie können sich damit bewusst für regional produzierte Lebensmittel entscheiden. Ich bin überzeugt: Viele Kantinen werden deshalb ihr Einkaufsverhalten ändern und mehr auf Herkunft und Qualität achten. Wir haben bei der Gemeinschaftsverpflegung einen wichtigen ersten Schritt gesetzt haben, der auch in anderen Bereichen eine Dynamik hin zu mehr Transparenz erzeugen wird.“ Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig: „Künftig wird in Großküchen die Herkunft am Speiseplan oder gut sichtbar auf einem Plakat bzw. Monitor zu sehen sein. Das schafft mehr Transparenz und macht die Leistungen unserer Bauern sichtbarer.“

Kennzeichnung gut sichtbar

Ein besonderes Augenmerk wurde in der Umsetzung auf praktikable Lösungen für die Betriebe gelegt. Die Herkunft der betroffenen Lebensmittel muss deutlich lesbar und gut sichtbar sein, zum Beispiel durch einen Aushang oder in der Speisekarte. Die Kennzeichnung ist tagesaktuell oder prozentuell über das Jahr gerechnet möglich.

Manfred Ronge, Geschäftsführer von GV Austria, dem Dachverband der österreichischen Gemeinschaftsverpfleger: „In der Gemeinschaftsverpflegung sind wir jetzt schon regionaler unterwegs, als die meisten Menschen glauben. Gleichzeitig sehen wir, dass immer mehr Gemeinschaftsverpfleger ihre Gäste mit einer einfachen, klaren Kennzeichnung über die Herkunft der Lebensmittel in den Speisen informieren wollen. Die Gemeinschaftsverpfleger nehmen jetzt eine Vorbildfunktion ein. Wir werden die Möglichkeit nutzen, sehr präzise die Herkunft mit Österreich, dem Bundesland oder der Region auszuloben.“

Schärfere Regeln für die gesamte Gastronomie

Eine wesentliche Änderung betrifft auch die Gastronomie: Jede freiwillige Kennzeichnung von Produkten muss nun bei Kontrollen nachgewiesen werden. Dabei geht es vor allem um den Schutz von Konsumenten vor Täuschung, zum Beispiel wenn Werbung mit regionalen Eierschwammerln gemacht wird, die Ware in Wahrheit aber aus Litauen stammt. „Die bisherigen Regelungen zum Schutz vor Täuschung, etwa das Wettbewerbsrecht, haben sich in der Praxis oft als unzureichend erwiesen. Mit der neuen Regelung schafft die Bundesregierung Rechtssicherheit sowohl für Lebensmittelbehörden als auch für Gastronomen”, betont Johannes Rauch. Die Kontrolle der Herkunftskennzeichnung erfolgt künftig über die Lebensmittelaufsicht der Bundesländer.

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