Arbeitsmarktzugang für Ukrainer wird erleichtert

Kriegsvertriebene aus der Ukraine können künftig auch ohne Beschäftigungsbewilligung jeden Job in Österreich annehmen, wovon auch Tourismus und Gastronomie profitieren sollen.
Kriegsvertriebene aus der Ukraine können künftig auch ohne Beschäftigungsbewilligung jeden Job in Österreich annehmen, wovon auch Tourismus und Gastronomie profitieren sollen.

Mit Dezember 2022 sind insgesamt 13.546 Ukrainer in Österreich beschäftigt. Davon entfallen 3.248 auf Beschäftigte im Tourismus. Somit ist der Tourismus mit knapp einem Viertel aller Beschäftigungsbewilligungen die stärkste Einstiegsbranche für ukrainische Vertriebene. Künftig sollen indes alle Personen mit einem Ausweis für Vertriebene auch ohne Beschäftigungsbewilligung jede Beschäftigung aufnehmen können. Dadurch wird eine schnellere und unbürokratische Arbeitsaufnahme geschaffen. Die neuen Regelungen sollen voraussichtlich noch im zweiten Quartal 2023 in Kraft treten. Bis zu diesem Zeitpunkt ist weiterhin eine Beschäftigungsbewilligung nötig.

„Der Tourismus gibt Ukrainerinnen und Ukrainern, die aus ihrer Heimat fliehen, eine Perspektive und eine sichere Arbeitsstelle. Hinzu kommt, dass wir den Bedarf an touristischen Arbeitskräften auch künftig nicht nur mit Einheimischen decken können, deshalb ist die rasche und erfolgreiche Integration von Zugewanderten eine große Chance für Österreich. Der Tourismus hat hier sicherlich eine Vorbildfunktion“, so Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler.

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