Dienstag - 24.06.2025
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Feiertags- und Überstundenarbeit: Positives Signal für Mitarbeitende

Die Wiederherstellung der Einkommenssteuerbegünstigung für Feiertagsarbeitsentgelte und Überstundenzuschläge ist längst überfällig. Seit Anfang dieses Jahres hat die Finanz aufgrund einer Entscheidung des Bundesfinanzgerichts ihre Verwaltungspraxis geändert, was zu spürbaren Nachteilen für Mitarbeitende in der Tourismus-, Freizeit- und Gesundheitswirtschaft führt.

Einschränkungen für Feiertags- und Überstundenvergütung

Das Feiertagsarbeitsentgelt kann gemäß dem Arbeitsruhegesetz nicht mehr als steuerfreier Zuschlag abgerechnet werden, wie es zuvor für Feiertagszuschläge galt. Dies kritisiert die Tourismus-Bundesspartenobfrau Susanne Kraus-Winkler scharf. Ebenso können Überstundenzuschläge bei mehrmonatigen Durchrechnungszeiträumen nur für den letzten Monat der Berechnung steuerfrei geltend gemacht werden.

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Unterstützung von oben

Kraus-Winkler begrüßt die Initiative von Bundesminister Wolfgang Hattmannsdorfer, möglichst schnell eine Gesetzesreparatur vorzunehmen. Seit Monaten setzt sich die Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft für eine gesetzliche Sanierung dieser leistungsschwächenden Situation ein. Die Wirtschaftskammer Österreich hat bereits legistische Vorschläge vorgelegt.

Wertschätzung der Arbeit im Tourismus

„Gerade im Tourismus brauchen wir motivierte Mitarbeitende, die für ihr Engagement und ihren Fleiß belohnt werden. Dies gilt insbesondere für Arbeit an Feiertagen sowie bei Überstundenzuschlägen“, so Kraus-Winkler. Mitarbeitende tragen maßgeblich dazu bei, dass sich alle Gäste in unserem schönen Land wohlfühlen, wodurch der Wirtschaftsmotor weiterhin erfolgreich am Laufen gehalten wird. Es entspricht auch dem klaren Bekenntnis im Regierungsprogramm, durch bessere steuerliche Begünstigungen von Überstunden und Zuschlägen klare Leistungsanreize zu setzen.

Forderung nach Steuerfreiheit

„Mitarbeitenden, die an Feiertagen arbeiten, soll auch weiterhin Steuerfreiheit zustehen“, appelliert Kraus-Winkler an die Regierung, schnellstmöglich die notwendigen steuerrechtlichen Anpassungen vorzunehmen. Die rechtzeitige Reaktion auf diese Herausforderungen ist entscheidend, um die Arbeitsbedingungen im Tourismussektor nachhaltig zu verbessern und die Anerkennung der geleisteten Arbeit sicherzustellen.

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