Mittwoch - 18.06.2025
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Innovationspreis für Kongresstourismus: Zehetner will regionale Impulse stärken

Würdigung für Vorreiter im Tagungstourismus

Mit dem Österreichischen Innovationspreis Tourismus (ÖIT) 2026 richtet das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus erneut den Fokus auf einen oft unterschätzten, aber wirtschaftlich gewichtigen Bereich: den Kongress- und Tagungstourismus. Zum bereits siebenten Mal werden Einrichtungen ausgezeichnet, die mit professionellem Anspruch Veranstaltungen für Fachpublikum durchführen und damit einen nachhaltigen Beitrag zur regionalen Entwicklung leisten. Tourismus-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner betont die Bedeutung des Sektors: „Kongresse und Tagungen sind wirtschaftliche Impulsgeber, die den Tourismus ankurbeln, den jeweiligen Standort stärken und neue Chancen für die lokale Bevölkerung schaffen.“

Impulse für Regionen und Standorte

Besonders im ländlichen Raum können gut organisierte Fachveranstaltungen zur Stärkung der lokalen Wirtschaft beitragen – durch Nächtigungen, Gastronomiebesuche, aber auch durch langfristige Kooperationen, die im Rahmen von Veranstaltungen entstehen. Zehetner unterstreicht: „Sie bringen Expertinnen und Experten zusammen, fördern den Wissensaustausch und sind ein echter Wirtschaftsmotor, der weit über die Veranstaltungstage hinaus nachhaltige Effekte hat.“ Der Preis soll also nicht nur innovative Konzepte auszeichnen, sondern auch jene Sichtbarkeit erhöhen, die diesen Betrieben in der öffentlichen Wahrnehmung oft fehlt.

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Drei Kategorien, klare Kriterien

Der Innovationspreis wird in drei Kategorien vergeben – abgestuft nach Teilnehmerzahl der jeweiligen Einrichtung: von kleinen Häusern mit 10 bis 200 Personen, über mittelgroße Locations bis hin zu großen Veranstaltungsstätten mit über 1.000 Plätzen. Die Kategorisierung erfolgt nach der maximalen Kapazität des größten Veranstaltungsraums.

Die Einreichfrist läuft bis zum 31. Oktober 2025. Bewertet werden ausschließlich Einrichtungen mit klarem Bezug zum Kongress- und Tagungstourismus – etwa spezialisierte Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe, Veranstaltungszentren sowie Bildungs- und Kultureinrichtungen mit einschlägigem Angebot. Die Bewerbung erfolgt über das jeweilige Bundesland, das gemeinsam mit dem Tourismusministerium auch die Preisgelder trägt. Für die Erstplatzierten winken 5.000 Euro, die Zweit- und Drittplatzierten erhalten 3.000 bzw. 2.000 Euro.

Die detaillierten Ausschreibungsunterlagen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus.

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