Wien lässt Schanigärten künftig ganzjährig nutzen

Die ganzjährige Benutzbarkeit von Schanigärten wird in Wien künftig von einer provisorischen in eine fixe Lösung umgewandelt.
Die ganzjährige Benutzbarkeit von Schanigärten wird in Wien künftig von einer provisorischen in eine fixe Lösung umgewandelt.

Seit 2020 wurde den Gastronomiebetrieben aufgrund der wirtschaftlich angespannten Situation rund um Covid-19 im Rahmen von Sonderregelungen der Weiterbetrieb von Sommerschanigärten über den Winter ermöglicht. Die Erfahrungen der letzten drei Jahre wurden nun evaluiert. Auf dieser Basis hat die Stadt Wien in Abstimmung mit der Wirtschaftskammer Wien eine Systemumstellung erarbeitet.

Bisher konnten Gastronomiebetriebe sowohl Winter- als auch Sommerschanigarten nur in unterschiedlicher Größe errichten und separat bewilligen lassen. Mit der neuen Regelung ersparen sich die Gastronomen den zeit- und kostenaufwendigen Auf- und Abbau der Schanigärten und die Stadt Wien hat langfristig einen geringeren Verwaltungsaufwand durch den Wegfall der Differenzierung von Winter- und Sommerschanigärten.

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Die neue Schanigartenregelung wird es den Wirten und Café-Betreibern künftig ermöglichen, Schanigärten unter einer verschärften Betriebspflicht und Normierung einer Eigenverantwortung das ganze Jahr über zu betreiben. Mit dieser Systemumstellung sollen einerseits bessere Kontrollmöglichkeiten für die Behörden geschaffen und andererseits den Gastronomen mehr Handhabe im Hausrecht über die Vorgartenfläche sowie mehr Planungssicherheit eingeräumt werden.

Mehr Gestaltungsmöglichkeiten und Eigenverantwortung

Mit der Möglichkeit, Schanigärten das ganze Jahr über zu betreiben, gehen zukünftig auch strengere Regelungen bezüglich des Betriebs für die Wirte einher. So muss ein Schanigarten im bewilligten Zeitraum grundsätzlich immer betriebsbereit sein und darf auch bei niedrigen Temperaturen nicht als Lagerfläche genutzt werden. Außerdem müssen Gastronomen zukünftig auch in ihren Schanigärten für ein gesittetes Verhalten ihrer Gäste sorgen und sind gegebenenfalls dazu verpflichtet, die Nutzung des Schanigartens am betreffenden Tag einzuschränken oder einzustellen. Mit diesen Vorgaben soll etwaigem Konfliktpotenzial so gut es geht vorgebeugt werden.

Mit der neuen Schanigartenregelung werden auch die Behörden mit mehr Befugnissen ausgestattet. Bei wiederholten Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben (zum Beispiel die Betriebspflicht) kann dem Gastronomiebetrieb etwa die Bewilligung für den Schanigarten für mindestens sechs Monaten entzogen werden. Für den Widerruf bzw. die Untersagung genügen künftig bereits behördlich festgestellte Übertretungen, während bisher rechtskräftige Strafen erforderlich waren. Was die Bewilligung von Schanigärten betrifft, so haben diese nach wie vor eine geringere Priorität gegenüber besonderen Nutzungen wie Anwohnerparkplätzen, Feuerwehr- und Rettungszufahrten, Behindertenparkplätzen etc.

Regelung wird nach drei Jahren evaluiert

Um einen ganzheitlichen Überblick zur Wirksamkeit der neuen Regelung zu erlangen, wird ein Kontrollteam in den kommenden drei Jahren die neue Systematik überwachen. Dies soll eine spätere Evaluierung und wo nötig Nachschärfungen ermöglichen.

Wirtschaftskammer Wien-Präsident Walter Ruck: „In den Pandemiejahren hat sich sehr klar gezeigt, dass Ganzjahresschanigärten gut und ohne Probleme funktionieren – und somit Sinn machen. Wir haben daher stark auf eine permanente Regelung gedrängt, die den Betrieb von Schanigärten das ganze Jahr über möglich macht. Ich freue mich sehr, dass wir gemeinsam mit der Stadt Wien hier aus einer provisorischen eine dauerhafte Lösung machen konnten. Sie ist zum Wohle der Gastronomiebetriebe, Kaffeehäuser, ihrer Gäste und der Stadt.“

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