Transparenz am Teller nimmt zu

Mit 1. September 2023 ist die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung österreichweit in Kraft getreten. Die Verordnung umfasst sämtliche Betriebskantinen sowie auch die Ausspeisungen in Gesundheits- und Bildungseinrichtungen. Die Betriebe müssen die Informationen in deutlich lesbarer und gut sichtbarer Form durch einen Aushang, einen Hinweis in der Speisekarte oder auf andere Weise in schriftlicher Form den Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Kenntnis bringen.

Schon seit Mai 2018 bieten die AMA-Marketing und die Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ) mit der Richtlinie „Transparente Herkunft in der Gemeinschaftsverpflegung“ ein freiwilliges System, dank dem die Konsumenten Informationen über die Herkunft von Fleisch, Milch und Milchprodukten sowie über die Herkunft und Haltungsform von Eiern und Eiprodukten in der Gemeinschaftsverpflegung erhalten. „Die Richtlinie ‚Transparente Herkunft in der Gemeinschaftsverpflegung‘ in Verbindung mit dem ‚Gut zu wissen‘-Zertifikat wird behördlich anerkannt und entspricht den Anforderungen und Vorgaben der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung, die seit September vorgeschrieben sind. Unsere Betriebe müssen somit keine zusätzlichen bürokratischen Hürden meistern“, sagt Christina Mutenthaler-Sipek, Geschäftsführerin der AMA-Marketing. Partnerbetriebe könnten sich mit der Teilnahme somit auf ein etabliertes und anerkanntes Kennzeichnungssystem verlassen, das die gesetzlichen Anforderungen sogar übererfüllt, da unter anderem auch die Haltungsform von Legehennen mitberücksichtigt wird. Konkret bedeutet das, dass die behördliche Kontrolle entfallen kann, wenn ein Betrieb ein gültiges Zertifikat der LKÖ hat.

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Teilnehmerzahl heuer verdoppelt

Aus diesen Gründen hat sich die Teilnehmerzahl an der AMA-Marketing-Richtlinie heuer verdoppelt. „Seit Anfang 2023 haben sich 506 Standorte mit ihren Ausgabestellen für die Richtlinie angemeldet. Aktuell nehmen insgesamt 1.009 Standorte bzw. Ausgabestellen daran teil“, freut sich Katharina Tidl, Marketingmanagerin in der LKÖ und Verantwortliche für die Initiative „Gut zu wissen“. An diesen Standorten werden derzeit in Summe 78,4 Millionen Essensportionen pro Jahr ausgegeben. Das sind insgesamt rund 15 bis 20 Prozent aller Portionen, die in der Gemeinschaftsverpflegung verabreicht werden.

Die teilnehmenden Betriebe sind im Einkauf der Zutaten grundsätzlich nicht eingeschränkt, haben jedoch für alle Gerichte mit Fleisch, Eiern und Milch bzw. Milchprodukten eine Informationspflicht über die Herkunft und Haltungsform bei Eiern und Eiprodukten. D.h. die angeführte Herkunft muss mit der Herkunft der Zutaten beim Einkauf übereinstimmen. Im Kooperationsprojekt wird die Marke „Gut zu wissen“ zur Kennzeichnung verwendet. Diese Wort-Bildmarke mit rot/weiß/roter und transparenter Lupe gehört der LKÖ und wird von ihr lizenziert. Die AMA-Marketing prüft die Einhaltung der Anforderungen in der Richtlinie, die ein dreistufiges Kontrollsystem vorsieht. Die Einhaltung der Richtlinie wird zumindest einmal jährlich von einer unabhängigen Kontrollstelle überprüft. Die Ergebnisse werden digital in der Zertifizierungs-Datenbank der AMA-Marketing erfasst.

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