Neue Maßnahmen in der Gastronomie

Inhaltsverzeichnis

Corona Maßnahmen Gastronomie Ab Freitag, den 23. Oktober 2020 treten aufgrund des Anstiegs der Corona-Infektionen neue Regelungen in Kraft. Außerdem wird empfohlen, Halloween und Allerheiligen zu Hause zu bleiben. Die wichtigsten neuen Maßnahmen sind:

Veranstaltungen

  • Generelle Mund-Nasen-Schutz-Pflicht
  • Ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze (z.B. Hochzeits-, Geburtstagsfeiern) sind im Innenbereich 6 Personen und im Außenbereich 12 Personen erlaubt
  • Mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen sind innen bis zu 1.000 und draußen bis zu 1.500 Personen erlaubt
  • Die Verabreichung von Speisen und Getränken bei Veranstaltungen ist nicht erlaubt

Diese Regeln gelten auch für private Zusammenkünfte außerhalb der beruflichen Tätigkeit. Also z.B. für Tanzschulen, Treffen in Vereinslokalen, usw. Ausgenommen davon sind weiterhin Begräbnisse mit der Höchstzahl von 500 Personen.

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Gastronomie

  • Besuchergruppen werden mit max. 6 Personen beschränkt, zuzüglich minderjähriger Kinder.
  • Keine Konsumation vor dem Lokal nach der Sperrstunde.
  • Verpflichtendes Präventions-/Hygienekonzept bei mehr als 50 Verabreichungsplätzen.

Darüber hinaus können die Bundesländer bei Bedarf weitere regionale Maßnahmen setzen (z.B. Vorverlegung der Sperrstunde, Aussprechen eines Alkoholverbotes, MNS-Pflicht auf belebten Plätzen, etc.). Die Regelungen gelten ab dem 23. Oktober 2020, vorerst für einen Zeitraum von 4 Wochen.

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