Die Insolvenzstatistik 2024 verzeichnete einen Pleiterekord, und auch 2025 startete für die Gastronomiebranche alles andere als rosig. 2024 wurden laut KSV in der Gastronomiebranche 814 Insolvenzen beantragt mit Passiva in der Höhe von 237 Millionen Euro. Damit belegt die Gastronomie in der Insolvenzstatistik hinter dem Handel und der Bauwirtschaft den dritten Platz. Doch während in 508 Fällen eine Insolvenz eröffnet und damit der Fortbestand des Unternehmens zumindest vorerst gesichert werden konnte, so wurden 306 Fälle der Anträge mangels Vermögen abgelehnt. Diese Unternehmen mussten endgültig geschlossen werden.
„Es könnten viel mehr Unternehmen gerettet und saniert werden, wenn sie bei einer finanziellen Krise früher aktiv werden würden“, so Rechtsanwältin Ute Toifl. Sie ist auf Insolvenzen und Immobilien spezialisiert und hält nichts von der Vogelstrauß-Taktik. „Es ist keine Schande, sich Hilfe zu holen, sondern ein Zeichen von Weitsicht“.
Möglichkeit Insolvenzverfahren
Das wohl bekannteste Instrument zur Sanierung von Unternehmen ist das Sanierungsverfahren mit oder ohne Eigenverwaltung. Dabei wird den Gläubigern ein Sanierungsplan mit einer Quote von mindestens 20 Prozent, im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung mindestens 30 Prozent, angeboten, die innerhalb von zwei Jahren gezahlt werden muss. Die Vorteile der Sanierung sind die Fortführung des Unternehmens, der Schutz vor Gläubigern, der Schuldennachlass, die aktive Mitwirkung der Gläubiger und die Vermeidung der Stigmatisierung.
7 Tipps, wie man ein Konkursverfahren verhindern kann
Frühzeitiges Erkennen finanzieller Schwierigkeiten: Regelmäßig die finanziellen Kennzahlen des Unternehmens überwachen hilft. potenzielle Probleme frühzeitig zu identifizieren.
- Finanzplanung und -management: Eine solide Finanzplanung umfasst Budgetierung, Cashflow-Management und regelmäßige Finanzprognosen.
- Schuldmanagement: Schulden proaktiv verwalten. Verhandeln Sie Zahlungsbedingungen, die realistisch und nachhaltig sind.
- Kommunikation mit Gläubigern: Gläubiger sind bereit, Zahlungspläne zu vereinbaren, wenn proaktiv Lösungen gesucht werden.
- Kostensenkung und Effizienzsteigerung: Regelmäßige Überprüfung der Betriebskosten identifiziert die Bereiche für Einsparungen
- Rechtzeitige rechtliche Beratung: Eine auf Insolvenzrecht und Restrukturierung spezialisierte Rechtsanwältin sieht zu setzende präventive Schritte rechtzeitig.
- Strategische Neuausrichtung: Mit strukturellen Veränderungen auf veränderte Marktbedingungen reagieren.
Stolperstein Geschäftsführerhaftung
Achtung: Im Fall einer Insolvenz können Geschäftsführer für die nicht rechtzeitige Anmeldung der Insolvenz verantwortlich gemacht werden. Unterlassene oder verspätete Insolvenzanmeldungen können zu strafrechtlichen Konsequenzen sowie zu zivilrechtlichen Haftungsansprüchen führen.
Ute Toifl ist seit 2003 als selbstständige Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Insolvenzen und Immobilen in Wien tätig.