Fixkostenzuschuss II: ab heute zu beantragen

Die EU-Kommission hat grünes Licht für die Erhöhung des Beihilferahmens auf drei Millionen Euro und die Verlängerung des Fixkostenzuschusses gegeben. Diese zweite Phase des Fixkostenzuschusses mit bis zu 800.000 Euro kann ab heute Nachmittag auf FinanzOnline beantragt werden und wird vor allem auch den Reisebüros zugutekommen.

Fixkostenzuschuss II beantragen KöstingerTourismusministerin Elisabeth Köstinger

„Wir setzen alle Hebel in Bewegung, um die betroffenen Branchen und Betriebe bestmöglich zu unterstützen. Der Fixkostenzuschuss gehört dabei zu den wichtigsten Instrumenten und hat sich bewährt. Der Fixkostenzuschuss 2 ist nun auf Schiene und kann ab heute beantragt werden. Er ersetzt laufende Kosten, wie etwa Miete, Pacht, frustrierte Aufwendungen, Versicherungsprämien oder Leasingraten. Der Fixkostenzuschuss ist für viele Betriebe überlebenswichtig, um Ausfälle und teilweise drastischen Entfall ihrer Geschäftsgrundlage einigermaßen zu überstehen.“

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Details zum Fixkostenzuschuss II bis 800.000 Euro

  • Der Betrachtungszeitraum liegt bei 9,5 Monaten. Demnach von September 2020 bis Juni 2021.
  • Der Fixkostenzuschuss II muss nicht am Fixkostenzuschuss I anschließen.
  • Voraussetzung zur Inanspruchnahme ist ein Umsatzrückgang iHv 30 Prozent.
  • Die Höhe des Umsatzrückganges entspricht auch der Höhe des Zuschusses.
  • Neu gegründete Unternehmen, die vor dem 16.9.2020 Umsätze erzielten, können auch den FKZ II beantragen.
  • Möglichkeit einer Pauschalierung bei bis zu 120.000 EUR Jahresumsatz, das heißt, man erhält 30 Prozent Zuschuss des Umsatzausfalls; zudem wird keine Steuerberatung benötigt.
  • Weitere Erleichterung: Es muss keine verpflichtende Darstellung von schadensmindernden Maßnahmen erfolgen

Folgende Kosten zählen als Fixkosten:

  • Geschäftsraummieten
  • Pacht
  • Versicherungsprämien
  • Zinsaufwendungen
  • Sonstige betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen
  • Zahlungen für Strom/Gas/Telekommunikation
  • Wertverlust verderblicher Ware (mind. 50%)
  • Ein angemessener Unternehmerlohn (max. 2.666 Euro pro Monat)
  • Personalaufwendungen für Stornobearbeitung
  • Steuerberaterkosten bis 1.000 EUR
  • Leasingraten insgesamt
  • Abschreibung von Anlagevermögen, wenn vor dem 16.9.2020 angeschafft
  • Frustrierte Aufwendungen: Maßnahmen die vor 16. März 2020 gesetzt wurden, für Reisen bzw. Events im Betrachtungszeitraum des FKZ II – Berechnung auf Basis branchenspezifischer Durchschnittswerte
  • Notwendige Personalkosten für Mindestbetrieb: z.B., wenn Ortskern auszusterben droht ohne Wirtshaus, oder Seilbahn für Profisportler
  • Kombinationsmöglichkeit mit Umsatzersatz und Fixkostenzuschuss II mit bis zu drei Millionen Euro, sofern der Umsatzersatz vorher beantragt wurde

Details zum Fixkostenzuschuss II mit bis zu drei Millionen Euro

  • Bei diesem Zuschuss handelt es sich um einen Verlustausgleich. Der Verlust ergibt sich aus dem Umsatzerlöse abzüglich der Betriebsausgaben.
  • Der Vorteil ergibt sich aus dem erhöhten Rahmen: je nach Kostenstruktur des Unternehmens, kann Verlustbedeckung attraktiver sein.

Laufend aktuelle Informationen werden ehestmöglich unter www.sichere-gastfreundschaft.at und www.fixkostenzuschuss.at abrufbar sein.

Quelle: BM für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

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