Gewerbliche Tourismusförderung wird neu gestaltet

Gewerbliche Tourismusförderung wird neu gestaltet - Politik/Finanzen - business g28f5ff9c9 1920Mit der gewerblichen Tourismusförderung werden Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen aus der Tourismus- und Freizeitwirtschaft unterstützt. Die Förderung zählt seit jeher zu den bedeutendsten Steuerungsinstrumenten für die Tourismuspolitik des Bundes. Mit dem Regierungsprogramm 2020-2024 und dem „Plan T – Masterplan für Tourismus“ wurde ein Neuausrichtungsprozess eingeleitet, in dessen Verlauf gezielt branchentypische Herausforderungen adressiert wurden.

„Die neuen Förderrichtlinien unterstützen Investitionen in eine ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltige Tourismuswirtschaft. Dabei unterstützen sie insbesondere familien- und inhabergeführte Betriebe. Zudem erleichtert sie Betriebsweitergaben und die Bildung von Eigenkapital. Die neu-ausgerichtete gewerbliche Tourismusförderung ist somit ein Rundum-Paket, um die Tourismusbranche gestärkt in die Zukunft zu bringen“, so Tourismusstaatsekretärin Susanne Kraus-Winkler im Hinblick auf den Neuausrichtungsprozess zur gewerblichen Tourismusförderung, der unter der Federführung der Sektion Tourismus des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) Ende März 2023 erfolgreich abgeschlossen wurde.

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„Nachhaltigkeitsbonus“ als zukunftweisendes Förderinstrument

Die gewerbliche Tourismusförderung umfasst auch künftig die bewährten Unterstützungen in Form von Haftungen, Zinsenzuschüssen für geförderte Kredite und Zuschüsse. Das Zuschussinstrument wird fortan als „Nachhaltigkeitsbonus“ bezeichnet und für Investitionen in den Bereichen Ökologie, Mitarbeiter und Regionen sowie Ökonomie in Kombination mit einem geförderten Investitionskredit vergeben. Dabei sind Förderungen von bis zu 7% (statt bisher 5%) des nachhaltigkeitsrelevanten Anteils der Investition möglich. Der Zugang zu Jungunternehmerförderungen, z.B. im Rahmen von Betriebsübergaben, wird ebenso erleichtert. Hier, sowie bei anderen Förderinstrumenten, kann es länderspezifische Anschluss- und Verstärkerförderungen geben.

OeHT bleibt Abwicklungsstelle

Nachdem die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (OeHT) als Bestbieter aus einem europäischen Ausschreibungsverfahren hervorging, wurde sie auch für die Zukunft mit der Abwicklung der gewerblichen Tourismusförderung betraut. OeHT-Geschäftsführer Matthias Matzer blickt mit Zuversicht und positiver Weitsicht auf die neue Förderungsperiode: „Die neuen Förderungsrichtlinien für die gewerbliche Tourismusförderung stellen wichtige und zukunftsorientierte Weichen für einen auch weiterhin wettbewerbsfähigen Tourismus in Österreich.

Der Fokus auf nachhaltige Entwicklung ist dabei ebenso bedeutend, wie die breitere Unterstützung von Betriebsübergaben. Ohne gesicherte Betriebsübergaben rücken mittel- bis langfristig die Themen Digitalisierung oder Arbeitskräftemangel rasch in den Hintergrund – denn dann fehlt dem Tourismus ein zentraler Baustein: Mutige und innovative Unternehmerinnen und Unternehmer“. Die OeHT öffnet ihr Förderungsportal am 3. April 2023 unter www.oeht.at für KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

„In den kommenden Monaten und Jahren werden wir uns gemeinsam dafür einsetzen, dass die neu-ausgerichtete gewerbliche Tourismusförderung ihre Wirkung auf betrieblicher Ebene entfaltet und damit zur Stärkung des Tourismusstandorts beiträgt. Ziel ist es, dass Österreich im internationalen Standortwettbewerb als moderne und besonders nachhaltige Destination punktet“, sind sich Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler und die OeHT-Geschäftsführer Matthias Matzer und Martin Hofstetter einig.

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