Die Amerikanische Rebzikade (ARZ) breitet sich in der Steiermark rasant aus und gefährdet die Zukunft des Weinbaus in der Region wie seit der Reblaus im 19. Jahrhundert nicht mehr. Die Zikade selbst richtet keinen direkten Schaden an, doch sie überträgt mit ihrem Speichel die sogenannte Goldgelbe Vergilbung (Flavescence dorée, FD) – eine meldepflichtige Quarantänekrankheit, die für die betroffenen Rebstöcke tödlich ist. Die Krankheit schädigt die Saftgänge der Pflanze, führt zum Absterben der Rebstöcke und ist bislang nicht behandelbar.
Früherkennung und konsequente Bekämpfung als Schlüssel
Die Symptome der Goldgelben Vergilbung zeigen sich oft erst nach bis zu fünf Jahren, während die befallenen Rebstöcke bereits ansteckend sind. Deshalb ist ein regelmäßiges Monitoring von Mai bis Juli unerlässlich – sowohl in professionellen Weinbaubetrieben als auch in Hausgärten. Verdächtige Pflanzen müssen sofort gekennzeichnet, dokumentiert und der amtliche Pflanzenschutzdienst informiert werden. Die vollständige Rodung der befallenen Rebstöcke ist gesetzlich vorgeschrieben und die einzige wirksame Maßnahme, um die Weiterverbreitung zu stoppen. Teilrückschnitte sind nicht ausreichend.
Neben der Rodung sind mehrfache, verpflichtende Spritzungen mit selektiven Insektiziden notwendig, um die Zikadenpopulation einzudämmen. Im Bio-Weinbau kommen zusätzliche Mittel wie Kaolinerde und Orangenöl zum Einsatz, deren Wirksamkeit jedoch bei starkem Befall begrenzt ist. Die Herausforderung besteht darin, sowohl konventionelle als auch biologische Betriebe gleichermaßen in die Bekämpfungsmaßnahmen einzubinden.
Gemeinschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Bedeutung
Die Bedrohung durch die Rebzikade betrifft nicht nur einzelne Weinbaubetriebe, sondern die gesamte steirische Genussregion. Besonders im Großraum Klöch und im Vulkanland sind bereits große Flächen betroffen, was zu einem dramatischen Rückgang der Erträge und zu einem möglichen Betriebssterben führen kann. Die Weinbaubranche ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, der zahlreiche Bereiche von der Gastronomie bis zum Handel beeinflusst. Daher ist es entscheidend, dass alle Beteiligten – von Winzerinnen und Winzern bis zu privaten Gartenbesitzenden – gemeinsam und konsequent handeln.
Die Landesregierung, die Landwirtschaftskammer und die zuständigen Behörden sind gefordert, klare Vorgaben zu erlassen und die Einhaltung der Maßnahmen zu kontrollieren. Nur durch solidarisches Handeln und konsequente Entfernung der befallenen Rebstöcke kann eine Katastrophe wie damals durch die Reblaus verhindert werden.