Eine europaweite Initiative sorgt aktuell in der Hotelbranche für Aufsehen: Nationale Hotelverbände aus mehr als 25 europäischen Staaten haben sich zusammengeschlossen, um im Rahmen einer Sammelklage gegen den Online-Buchungsriesen Booking.com vorzugehen. Koordiniert wird dieses Vorhaben von HOTREC, dem Dachverband des europäischen Gastgewerbes.
Auslöser dieser rechtlichen Auseinandersetzung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. September 2024. Darin wurde entschieden, dass sogenannte Paritätsklauseln — also vertragliche Verpflichtungen von Hotels, auf Buchungsplattformen keinen günstigeren Preis als direkt beim Hotel selbst anzubieten — gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Diese Klauseln hatten über Jahre hinweg die Preisgestaltungsmöglichkeiten von Beherbergungsbetrieben erheblich eingeschränkt.
Schadensersatzansprüche in ganz Europa
In Folge dieses Urteils könnten für zahlreiche Hotels in Europa finanzielle Schadensersatzansprüche gegenüber Booking.com entstehen, die nun mit der von HOTREC unterstützten Sammelklage geltend gemacht werden sollen. Hoteliers, die betroffen sind, können sich über die Plattform www.mybookingclaim.com registrieren und weitere Informationen einholen. Auch in Österreich hat die Branche bereits frühzeitig reagiert. „In Österreich haben wir uns als Fachverband Hotellerie bereits vor 10 Jahren – und das erfolgreich – für ein gesetzliches Verbot dieser Bestpreisklauseln eingesetzt“, erklärt Johann Spreitzhofer, Obmann des Fachverbandes Hotellerie der Wirtschaftskammer Österreich. Dennoch könnten laut Spreitzhofer auch heimische Betriebe durch die langjährige Praxis einen erheblichen wirtschaftlichen Nachteil erlitten haben.
Ob und in welcher Höhe Entschädigungen fließen werden, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch: Mit dieser Sammelklage könnte ein bedeutendes Kapitel im Verhältnis zwischen Hotellerie und Buchungsplattformen in Europa aufgeschlagen werden.