Vorausschauend planen lohnt sich. Die Steuerreform brachte eine Wiedergeburt des Investitionsfreibetrages, mit dem Unternehmensinvestitionen steuerlich gefördert werden. Für ab 1.1.2023 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens kann ein Investitionsfreibetrag (IFB)