Rot-Weiß-Rot-Karte(n) neu gemischt

Die Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte soll vor allem in Sparten wie Gastronomie und Hotellerie den Personalmangel ein wenig lindern.
Die Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte soll vor allem in Sparten wie Gastronomie und Hotellerie den Personalmangel ein wenig lindern.

Die Regierung hat aktuell eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte präsentiert. Diese soll vor allem Erleichterungen für ausländische Fachkräfte aus Staaten außerhalb der EU bzw. für heimische Unternehmen bringen, die teils händeringend Experten suchen, etwa im Gastgewerbe. Die Verfahren werden etwa vereinfacht und sollen schneller als bisher abgewickelt werden, die Kriterien werden teils deutlich gesenkt. Saisonarbeitskräfte, die in den vorangegangenen fünf Kalenderjahren in zumindest drei Kalenderjahren im selben Wirtschaftszweig jeweils mindestens drei Monate im Rahmen von Kontingenten befristet beschäftigt waren und sich bei den regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice registrieren lassen, können unabhängig von Kontingenten Beschäftigungsbewilligungen erhalten. Außerdem erhalten jene Saisonarbeitskräfte, die bereits seit mehreren Jahren in einem Betrieb gearbeitet haben, künftig ungeachtet ihres Alters und ihrer Qualifikation eine Rot-Weiß-Rot-Karte für eine Beschäftigung bei ihrem bisherigen Arbeitgeber. „Dadurch eröffnet sich ein zusätzliches Potential an ausländischen Arbeitskräften, die unabhängig von Saisonkontingenten beschäftigt werden können“, freut sich etwa Tourismus-Spartenobmann Robert Seeber, der in Richtung der Betriebe appelliert, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Ukraine-Flüchtlinge als Chance

Einen hilfreichen Verbesserungsschritt stelle zudem die Zusammenrechnung von saisonalen Praxiszeiten dar. Schnellere und unkomplizierte Abwicklung wünscht sich der Spartenobmann nun auch bei der Anerkennung von Sprachkenntnissen und Berufsqualifikationen bei Mangelberufen. Dies sei auch im Hinblick auf die Anerkennung von Qualifikationen von Flüchtenden aus der Ukraine dringend notwendig.

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Aktuell seien derzeit beim AMS 14.000 offene Stellen im Tourismus gemeldet, bei 260.000 Arbeitslosen: „Man muss respektieren, wenn Menschen offene Stellen nicht annehmen. Man sollte aber Menschen, die arbeiten können und wollen, nicht daran hindern. Das würde den Kollegen und den Gästen, den Arbeitgebern und der öffentlichen Hand nur schaden", sieht auch ÖHV-Präsident Walter Veit die neue Regelung positiv.

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