Saisonstarthilfe zur Fachkräftesicherung fix

Starthilfe zur Fachkräftesicherung Die aktuelle Saisonstarthilfe soll Mitarbeitern Planungssicherheit geben und Arbeitgeber im Saisonstart-Lockdown entlasten.
Die aktuelle Saisonstarthilfe soll Mitarbeitern Planungssicherheit geben und Arbeitgeber im Saisonstart-Lockdown entlasten.

Die Regierung hat jetzt eine Starthilfe zur Fachkräftesicherung in Saisonbetrieben auf Schiene gebracht. Diese gilt für alle Personen, die zwischen 3. November 2021 und dem 12. Dezember 2021 angestellt wurden. Für diese Neuanstellungen bekommt der Unternehmer 65 Prozent des Bruttogehalts, also inklusive aller Lohnnebenkosten, vom AMS refundiert, wobei der Arbeitnehmer seinen vollständigen Gehalt bezieht. Diese Regelung gilt bis zum ehestmöglichen Datum, ab welchem die reguläre Kurzarbeit theoretisch in Anspruch genommen werden kann – d.h. spätestens bis zum 31. Jänner 2022. Voraussetzung ist, dass sich der Arbeitnehmer natürlich vor Ort befindet. Zusätzlich greift die Regelung ausschließlich für Saisonbetriebe. Kontrollen sollen sicherstellen, dass eine missbräuchliche Verwendung verhindert wird.


Beispiel: Ein Saisonbetrieb hat für die Wintersaison am 15. November einen Koch angestellt, wegen des Lockdowns musste der Betrieb aber mit am 22. November zusperren. Der Betrieb kann diesen Mitarbeiter nicht in Kurzarbeit schicken, da hierfür die Bedingung eines vollentlohnten Kalendermonats gilt – Kurzarbeit wäre hier also erst ab 1. Jänner 2022 möglich. Um diesen Koch trotz Lockdown in Beschäftigung zu halten, greift die Saisonstarthilfe, über die der Koch ein vollständiges Gehalt vom Betrieb ausgezahlt bekommt. Der Betrieb wiederum bekommt seinerseits aliquot für die Tage des Lockdowns 65 Prozent des Bruttogehalts ersetzt. Die gleiche Regelung ist auch auf Mitarbeiter anwendbar, die während des Lockdowns eingestellt werden (bis 12. Dezember), um die Wiedereröffnung vorzubereiten.

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„Dringend notwendiges Maßnahmenpaket“

„Mit der Verlängerung der Kurzarbeit bis Ende März 2022, der Saisonstarthilfe für Saison-Arbeitskräfte und dem 500 Euro Bonus für Beschäftige, die seit März 2020 insgesamt zehn Monate oder länger für eine Form der Kurzarbeit angemeldet waren, haben wir ein dringend notwendiges Maßnahmenpaket geschnürt, um unseren Tourismus bestmöglich auch durch diesen Lockdown zu führen“, betont Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. Das bisherige Modell der Kurzarbeit sei jedoch nur für Beschäftigte konzipiert, die bereits einen vollentlohnten Kalendermonat vor Beginn der Kurzarbeit beschäftigt waren. Gemeinsam mit Arbeitsminister Martin Kocher und den Sozialpartnern habe man mit dieser Saisonstarthilfe zur Fachkräftesicherung eine gute Lösung erarbeitet.

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