
Im jüngsten Ministerrat wurde eine neue Stammsaisonierregelung beschlossen, die mehr Praxistauglichkeit und Planbarkeit für Saisonarbeiter und deren Betriebe sicherstellen soll. Mit der Reform können Saisonarbeitskräfte ab Anfang 2022 Beschäftigungsbewilligungen für die Saison erhalten, wenn sie davor mehrere Saisonen beschäftigt waren.
„Von der neuen Regelung profitieren Beschäftigte, die für die Saison nach Österreich zum Arbeiten kommen gleichermaßen wie Betriebe, die faire und attraktive Arbeitsbedingungen bereitstellen“, so Arbeitsminister Martin Kocher. Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern attraktive Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz bieten und dadurch Stammkräfte binden, können sich der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für bewährte Arbeitskräfte sicher sein. Gleichzeitig sind Saisonarbeitskräfte mit der Neuregelung nicht mehr von einem einzigen Betrieb abhängig, sondern flexibel in der Auswahl des Arbeitgebers.
Mehrere Bedingungen müssen erfüllt werden
Saisonarbeitskräfte können künftig Beschäftigungsbewilligungen außerhalb von Kontingenten und ohne Arbeitsmarktprüfung für diese Saison erhalten, wenn diese unter den folgenden Kriterien in Österreich beschäftigt waren:
- in den vergangenen fünf Kalenderjahren (2017-2021)
- in zumindest drei Kalenderjahren
- im selben Wirtschaftszweig Tourismus/Land-/Forstwirtschaft jeweils mindestens drei Monate
- im Rahmen von Kontingenten
Stammsaisoniers müssen sich bis Dezember 2022 registrieren und stehen anschließend jedes Jahr als Saisoniers in der Branche zur Verfügung.