Wiener „Weihnachtszuckerl“ für Handel und Gastronomie

Weihnachtszuckerl für Handel und Gastronomie Die neue Gastro-Gutscheinaktion ist deutlich komplizierter als die letztjährige Version davon – und etwas Glück ist für die Konsumenten auch nötig, um vom „Weihnachtszuckerl“ zu profitieren. Aber schon Forrest Gump wusste, dass man bei einer Pralinenschachtel nie weiß, was man kriegt…
Die neue Gastro-Gutscheinaktion ist deutlich komplizierter als die letztjährige Version davon – und etwas Glück ist für die Konsumenten auch nötig, um vom „Weihnachtszuckerl“ zu profitieren. Aber schon Forrest Gump wusste, dass man bei einer Pralinenschachtel nie weiß, was man kriegt…

Auch in der heurigen Vorweihnachtszeit sind der Wiener Handel und die Gastronomie von den Auswirkungen der Pandemie besonders belastet. Die Stadt Wien und die Wiener Wirtschaftskammer haben deshalb eine Unterstützungsaktion für beide Branchen auf die Beine gestellt. Wer am 18. oder 19. Dezember in einem der Wiener Geschäfte etwas einkauft bekommt ein besonderes „Weihnachtszuckerl“: Mindestens 50 Prozent der Rechnungssumme, aber maximal 100 Euro pro Person werden refundiert – und zwar in Form der schon bekannten Wiener Gastrogutscheine. Diese können dann bei einem Wiener Gastronomie- oder Kaffeehausbetrieb eingelöst werden. Finanziert wird das „Weihnachtszuckerl“ von der Stadt Wien und der Wiener Wirtschaftskammer je zur Hälfte. Der letzte Lockdown sei aus epidemiologischer Sicht ein unverzichtbarer Schritt zum Wohle und zur Sicherheit aller gewesen, aber er habe den Wienern einiges abverlangt. „Das Wiener Weihnachtszuckerl ist somit ein Zeichen der Wertschätzung an den Handel, die Gastronomie und an all jene, die mit ihren Weihnachtseinkäufen bislang gewartet haben“, so Bürgermeister Michael Ludwig.


Für die Aktion Wiener Weihnachtszuckerl stellen die Stadt Wien und die Wiener Wirtschaftskammer je zwei Millionen Euro zur Verfügung. Ab Montag, 20.12. kann jede Person ab 16 Jahren eine Rechnung hochladen. Voraussetzung ist, dass in einem Wiener Geschäft des stationären Handels am 18. oder 19.12. eingekauft wurde. Einkäufe bei Unternehmen, die im letzten Lockdown offenhalten durften (Supermärkte, Apotheken, Geschäfte des täglichen Bedarfs, Tabak-Trafiken und ähnliches), sind dafür nicht berechtigt.

Werbung

Rückvergütet werden dann mindestens 50 Prozent der Rechnungssumme, aber maximal 100 Euro in Form von Gastrogutscheinen (Stückelung zu 25 Euro). Da für die Aktion ein Gesamtbudget von vier Millionen Euro zur Verfügung steht, wird die Rückvergütung unter allen Einreichungen Anfang Jänner unter notarieller Aufsicht verlost. Jede Person kann nur einmal teilnehmen. Die Gewinner werden schriftlich verständigt. Die Gastrogutscheine können bei den teilnehmenden Wirts- und Kaffeehäusern eingelöst werden. Info: www.wiener-weihnachtszuckerl.at

Werbung
Werbung

GASTRO Links

GASTRO-NEWSLETTER

Um über die neuesten Nachrichten, Angebote und Sonderankündigungen auf dem Laufenden zu bleiben.

Firma
* Anrede
* Nachname
* E-Mail

* Pflichtfelder