Was sagen Arbeitszeugnisse wirklich aus?

Was sagen Arbeitszeugnisse wirklich aus?Sie haben einen neuen Bewerber für Ihre offene Stelle? Gratuliere! Ist ja in Zeiten wie diesen nicht selbstverständlich. Ein Arbeitszeugnis seines letzten Arbeitgebers hat er auch mit? Und das klingt auch gut? Noch besser! Allerdings sollte man sich von manchen Formulierungen nicht täuschen lassen. Denn selbst wenn besagter Arbeitnehmer in seinem alten Job prinzipiell unpünktlich, unzuverlässig und generell unbrauchbar war, darf man das nicht im Arbeitszeugnis schreiben, denn dieses darf laut Rechtsprechung keine Formulierungen enthalten, die dem Arbeitnehmer die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle erschwert. Das Ergebnis: Es hat sich unter den HR-Verantwortlichen eine Art „Geheimsprache“ entwickelt, mit Formulierungen, die auf den ersten Blick positiv klingen, für den Eingeweihten aber ein Warnsignal sind. Etwa in der Art mancher Reiseprospekte, wo „zentral gelegen“ eine Umschreibung für „Straßen- und Partylärm bis in die Nacht“ ist, „Naturstrand“ bedeutet oft, dass sich niemand für den Strand verantwortlich fühlt und er voller Felsen, vielleicht sogar verschmutzt ist und bei „Mietauto empfohlen“ ist die nächste menschliche Behausung vermutlich nicht in Gehweite.

Folgende Formulierungen und ihre tatsächlichen Bedeutungen haben sich im Laufe der Zeit herauskristallisiert:

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  • „XY hat sich stets bemüht“
    Bedeutet: Bemüht hat er sich schon, bloß das Ergebnis war fraglich.
  • „Beim Projekt 123 hat sich XY mit ganzer Kraft eingesetzt… “
    Bedeutet: XY hat sich nur bei dem einen Projekt ins Zeug gelegt.
  • „XY hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt …“
    Bedeutet: Der Rahmen war allerdings ziemlich eng.
  • „XY hat sich stets als integrative, kommunikationsstarke Persönlichkeit ins Team eingebracht“
    Bedeutet: Das Plaudern mit Kollegen war oft wichtiger als die Arbeit selbst.
  • „XY verfügte über Fachwissen und zeigte großes Selbstvertrauen“
    Bedeutet: Große Klappe, wenig dahinter.
  • „XY hat die übertragenen Arbeiten ordnungsgemäß erledigt“
    Bedeutet: Wenig Eigeninitiative, gemacht wurde Dienst nach Vorschrift.
  • „XY trug durch seine Geselligkeit zum guten Betriebsklima bei“
    Bedeutet: Er tratscht viel, trinkt vielleicht sogar gern mal ein Glas während der Arbeitszeit.

Und noch ein Tipp zum Abschluss: Wirklich sehr gut ist ein Arbeitszeugnis nur, wenn es voller Superlative steckt, die Arbeit „stets zur vollsten Zufriedenheit“ ausgeführt wurde, mit „äußerster Sorgfalt“ oder „bester Motivation“. Arbeit, die zur „vollen Zufriedenheit“ oder mit „großer Motivation“ erledigt wurde, wäre in einem Schulzeugnis schon ein2er und bei „XY erfüllte die Erwartungen und war zuverlässig“ sind wir schon beim Mittelmaß. Und spätestens bei „XY bemühte sich“ sollte man – siehe oben – vielleicht einen anderen Bewerber in Betracht ziehen.

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