Impressumspflicht auf dem Prüfstand

Was muss im Impressum stehen?


Die Impressumspflicht wird in Österreich vielfach auf die leichte Schulter genommen, das zeigt die Erhebung des „Verband Druck & Medientechnik“. Über einen Zeitraum von sechs Monaten hat der Verband Druckwerke, Kundenzeitschriften, Broschüren und Plakate überprüft. Das Ergebnis ist durchwachsen bis ernüchternd. Vor allem im Tourismus und bei öffentlichen Auftraggebern ist das Bewusstsein für die Impressumspflicht noch nicht ausgeprägt.

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Die Idee des Impressums ist Transparenz. Alle an einem Medienwerk beteiligten Personen und Unternehmen sollten genannt werden, damit diese bei Verstößen gegen Gesetze, bei übler Nachrede oder ganz aktuell auch bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung zur Rechenschaft gezogen werden können. Deshalb gibt es sowohl im Mediengesetz als auch im eCommerce-Gesetz Veröffentlichungspflichten. Verantwortlich für ein korrektes Impressum ist dabei der Medieninhaber, d. h. die Organisation oder Person, die den Inhalt eines Mediums vorgibt und die Letztentscheidung für den Inhalt trifft. Damit ist etwa ein Hotel, das ein Gästemagazin herausgibt oder eine Webseite betreibt, auch dann verantwortlich für das Impressum, wenn es diese Aufträge an einen externen Dienstleister vergeben hat.

Was muss im Impressum stehen?

Der § 24 des Mediengesetzes bestimmt: „Auf jedem Medienwerk sind der Name oder die Firma des Medieninhabers (Verleger) und des Herstellers sowie der Verlags- und der Herstellungsort anzugeben.“ Als „Hersteller“ definiert das Mediengesetz in § 1 „wer die Massenherstellung von Medienwerken besorgt“. Damit ist im Falle von Drucksachen die Druckerei gemeint. „Medieninhaber“ ist nach dem Mediengesetz, „wer ein Medienunternehmen oder einen Mediendienst betreibt oder sonst das Erscheinen von Medienwerken durch Inverkehrbringen der Medienstücke besorgt“. Bei periodischen Werken ist zusätzlich die Anschrift des Medieninhabers und der Redaktion sowie Name und Anschrift des Herausgebers anzugeben. Wichtig ist auch, dass das Impressum einfach auffindbar ist. Deshalb muss es im Inhaltsverzeichnis angeführt sein oder bei elektronischen Medienwerken via Link aufrufbar sein.

Die häufigsten Fehler

Der Verband Druck & Medientechnik hat mehrere Monate systematisch nach dem Impressum gesucht. Bei Kauf-Zeitschriften und -Zeitungen war das Impressum bis auf wenige Ausnahmen immer korrekt. Auch viele Unternehmen sind gut unterwegs. Es gibt aber ein paar Branchen, die negativ auffallen: Vor allem Tourismusinformationen, Gäste- und Kundenzeitungen, Corporate Publishingmagazine und Werke von öffentlichen Auftraggebern weisen überdurchschnittlich oft ein mangelhaftes Impressum auf. Am häufigsten fehlen der Herstellungsort und der Produzent, also die Druckerei. Oft wird stattdessen die Werbeagentur genannt. Das ist zwar gut gemeint, aber nicht korrekt. Es gibt aber auch viele Fälle, wo nur der Medieninhaber genannt wird, und sämtliche anderen Angaben fehlen.

Das Recht auf Nennung

Interessant ist, dass in fast allen Fällen Fotografen genannt werden, was wohl auch mit einigen Präzedenzfällen mit hohen Strafen zusammenhängt. Dabei müsste der Fotonachweis streng genommen gar nicht im Impressum stehen, es würde ein Hinweis beim Bild direkt reichen. Die Druckerei und auch die beteiligten Agenturen fehlen jedoch oft, obwohl ihre Nennung verpflichtend ist. Nicht nur auf Basis des Mediengesetzes, auch im Sinne des Fair Play haben jedoch alle Produzenten eines Medienwerks ein Recht auf Nennung.

Was ist ein Medienwerk?

Medienwerke richten sich an ein Massenpublikum und enthalten Informationen, Mitteilungen oder Gedanken. Das sind beispielsweise Bücher, gedruckte Newsletter, Broschüren, Folder, Tourismusinformationen, Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte, Plakate sowie Bild- und Tonträger wie CDs, DVDs und ähnliches. Unter den Begriff periodische Medienwerke fallen etwa Zeitungen, Zeitschriften, aber auch Kundenmagazine oder Mitarbeiterzeitungen und elektronisch verbreitete Newsletter. Sie alle benötigen ein Impressum.

Mag. Alexandra Zotter, Geschäftsführerin des Verband Druck & Medientechnik, der unterabhängigen Unternehmensvertretung für die grafische Branche in Österreich, im Gespräch mit GASTRO
Mag. Alexandra Zotter, Geschäftsführerin des Verband Druck & Medientechnik, der unterabhängigen Unternehmensvertretung für die grafische Branche in Österreich, im Gespräch mit GASTRO

Infobox

Der Verband Druck & Medientechnik besteht seit 1872 und ist die einzige umfassend kompetente und unabhängige Unternehmensvertretung für die grafische Branche in Österreich. Der Verband vertritt mehr als 200 Unternehmen vom Kleinbetrieb bis zum internationalen Konzern. International ist er in der FESPA organisiert. Präsident ist Gerald Watzal.  www.druckmedien.at

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