Brauereien fordern Verlängerung der Gastro-Umsatzsteuerregelung

Gastro Umsatzsteuerregelung Auch in der Brauwirtschaft spürt man die ständigen Lockdowns. Eine Verlängerung der reduzierten Umsatzsteuer in der Gastronomie soll daher indirekt auch den Brauern helfen.
Auch in der Brauwirtschaft spürt man die ständigen Lockdowns. Eine Verlängerung der reduzierten Umsatzsteuer in der Gastronomie soll daher indirekt auch den Brauern helfen.

Keine Weihnachtsfeiern oder Zusammenkünfte, Reisewarnungen und Gästemangel – Lockdown-bedingt bleiben auch in diesem Jahr Gastronomiebetriebe und die Hotellerie in der Vorweihnachtszeit geschlossen. Das bedeutet weitere Einbußen für Österreichs Brauwirtschaft, die bereits 2020 durchschnittliche Umsatzrückgänge von 35 bis 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen musste. In Anbetracht der Umstände spricht sich der Verband der Brauereien Österreichs für die weitere Unterstützung von Gastronomie sowie Brauwirtschaft aus und fordert, die Umsatzsteuerregelung von 5 Prozent in der Gastronomie, die mit 31. Dezember 2021 endet, um ein weiteres Jahr zu verlängern.


„Ein Ende der Pandemie ist noch lange nicht in Sicht. Daher unterstützen wir jede Initiative, die sich für eine Verlängerung der aktuell noch gültigen 5 Prozent-Umsatzsteuerregelung in der Gastronomie und Hotellerie einsetzt, und sprechen uns für ein Aussetzen der Biersteuer auf Fassbier aus“, so Menz. Die österreichische Brau-Branche ist mit einer sehr hohen Biersteuer konfrontiert, die im Vergleich zum Nachbarland Deutschland 2,5-mal höher ist. Ein Aussetzen der Biersteuer auf Fassbier würde grundsätzlich allen Brauereien zugutekommen. Fassbier, die im österreichischen Biermarkt wichtigste Gebindeform, wird abgesetzt über „Außer-Haus“-Vertriebskanäle. Diese sind besonders von den pandemiebedingten Maßnahmen betroffen.

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