Verlängerung der Unterstützungsmaßnahmen

Aufgrund der anhaltenden Krisensituation werden die Unterstützungsmaßnahmen für Tourismus, Gastronomie und Freizeitbetriebe verlängert. Dazu gehört die Mehrwertsteuersenkung auf Speisen, Getränke und Nächtigungen und auch die Verlängerung des Haftungspakets und die Steuerstundungen.

  • Im Juni hat die Bundesregierung die Senkung der Mehrwertsteuer auf 5 Prozent auf alle Speisen, Getränke und Nächtigungen umgesetzt. Diese Steuersenkung wird bis Ende 2021 verlängert. Davon erfasst sind alle gastgewerblichen Betriebe, darunter auch Schutzhütten und Buschenschanken. U.a. auch gewerbliche Beherbergung, Pensionen und Privatzimmervermietungen, Eintrittskarten etwa für Theateraufführungen, Tierparks, Museen, Kinos, Zirkusveranstaltungen etc.
  • Um Klein- und Mittelbetrieben in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in dieser herausfordernden Situation zu helfen, hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) gemeinsam mit der Österreichischen Hotel und Tourismusbank (ÖHT) ein Maßnahmenpaket geschnürt. Dieses besteht aus der Besicherung von Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken mit Haftungen der ÖHT. Das Haftungspaket soll bis 30. Juni 2021 verlängert werden. Insgesamt steht dafür ein Rahmen von bis zu 1,625 Mrd. Euro zur Verfügung. Darüber hinaus wurde erst kürzlich der Haftungsrahmen für Betriebe, die investieren wollen, auf 625 Mio. Euro erhöht.
  • Die Pandemie und behördlichen Maßnahmen haben sich nachteilig auf die Liquidität ausgewirkt. Deshalb ist ein großer Teil der Abgaben, die nach dem 15. März 2020 fällig geworden sind, gestundet worden. Bestehende Stundungen werden bis zum 31. März 2021 verlängert. Bis zum 31. März 2021 werden keine Stundungszinsen vorgeschrieben.
  • In Zusammenhang mit Veranstaltungen sind Erleichterungen für Bestandsverträge geplant. Bestandverträge, deren Bestandzeitraum zur Gänze zwischen 1. März 2020 und 31. März 2021 liegt und deren Ausführung wegen der COVID-19 Krisensituation gänzlich unterbleibt, sind von den Gebühren gemäß dem Gebührengesetz befreit.

Verlängerung Unterstützungsmaßnahmen KöstingerTourismusministerin Elisabeth Köstinger:

„Die Krise ist noch nicht vorbei. Daher verlängern wir bewährte Maßnahmen für jene Branche, die am stärksten betroffen ist. Die Summe an Unterstützung, von der Kurzarbeit, über den Umsatzersatz bis hin zu Steuerstundungen, Umsatzsteuersenkung oder Neustartbonus soll helfen, unsere Betriebe bestmöglich durch die Krise zu bringen.“

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