Saisonstarthilfe jetzt beantragen!

Saisonstarthilfe beantragen


Aufgrund des Lockdowns vom November 2021 hat die Bundesregierung die Laufzeit der Corona-Kurzarbeit verlängert. Ziel war und ist, möglichst viele bestehende Beschäftigungsverhältnisse zu erhalten. Im Zuge dieser Verlängerung haben Tourismusministerin Elisabeth Köstinger und Arbeitsminister Martin Kocher auch eine Lösung für Saison-Arbeitskräfte umgesetzt. Seit 7. Jänner 2022, kann die Saisonstarthilfe beim AMS rückwirkend beantragt werden.

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Die Kurzarbeit war ursprünglich nur für Beschäftigte möglich, die bereits einen vollentlohnten Kalendermonat vor Beginn der Kurzarbeit beschäftigt waren. Daher hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Sozialpartnern Ende November 2021 folgende Lösung beschlossen: Für alle Mitarbeiter, die zwischen 3. November 2021 und dem 17. Dezember 2021 angestellt wurden, bekommt der Betrieb 65 Prozent der Brutto-Kosten ersetzt. Arbeitnehmer erhalten 100 Prozent ihres Gehalts. Die Saisonstarthilfe gilt dann bis zum theoretisch ersten Voranmeldungsdatum für die Kurzarbeit – also bis maximal 31. Jänner 2022. Diese Regelung gilt ausschließlich für Saisonbetriebe.

„Unsere Tourismus-Betriebe kämpfen in der Saison um jede Fachkraft. Saisoniers sind vor allem in den Hochsaisonen eine wichtige Unterstützung. Viele gehören seit Jahren zur Stammbelegschaft. Indem auch Saisoniers unter Einhaltung bestimmter Kriterien Kurzarbeit beanspruchen können, verhindern wir, dass der Tourismus noch mehr Mitarbeiter an andere Branchen verliert“

betont Tourismusministerin Elisabeth Köstinger.

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