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Hotellerie und Gastronomie: Neuer Kollektivvertrag für Beschäftigte

Neuer Kollektivvertrag Hotellerie Gastronomie Hinterleitner WKÖ
Helmut Hinterleitner, WKÖ: „Sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgebervertreter haben erkannt, dass die Wirtschaft die passenden Rahmenbedingungen braucht, um erfolgreich Beschäftigung zu sichern.“

Die Sozialpartner haben einen für die Zukunft richtungsweisenden Kollektivvertrag für die Angestellten in der Hotellerie und Gastronomie abgeschlossen. Die Aufsplitterung in zehn verschiedene Gehaltsschemata wurde auf sechs Beschäftigungsgruppen reduziert. Die Dienstzeitzulagen wurden vereinheitlicht. Mit dem neuen Mindestgehalt von 1.400 Euro wurde ein wichtiger Beitrag geleistet.

Die Bundes-Obmänner der Fachverbände Hotellerie und Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Klaus Ennemoser und Helmut Hinterleitner, beurteilen die Einigung als großen Erfolg: Mit dieser Einigung ist es den Sozialpartnern gelungen, gerade in für die Branche schwierigen Zeiten, zukunftsweisende Reformschritte zu setzen. Sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgebervertreter haben erkannt, dass die Wirtschaft die passenden Rahmenbedingungen braucht, um erfolgreich Beschäftigung zu sichern.“

Das neue Schema honoriert die facheinschlägige Ausbildung. Die Änderungen gelten rückwirkend mit 1. Mai 2015. Mit der Möglichkeit zur Durchrechnung für Vollzeitbeschäftigte in Ganzjahresbetrieben auf 26 Wochen können Beschäftigungsschwankungen besser ausgeglichen und Angestellte flexibler eingesetzt werden.

Einstufung in neue Beschäftigungsgruppen nach Qualifikation

Alle Angestellten, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Mai 2015 begonnen hat, sind nach ihrer Qualifikation und ihrer Tätigkeit in die neuen Beschäftigungsgruppen einzustufen und mittels Dienstzettel darüber zu informieren. Kommt es zu keiner Einigung über die Einstufung, kann eine neu eingerichtete Schiedsstelle angerufen werden. Bereits bestehende höhere Gehälter und günstigere arbeitsrechtliche Vereinbarungen werden durch das Inkrafttreten des neuen Kollektivvertrages nicht berührt.

Geregelt wurde auch die Bezahlung der Pflichtpraktikanten, die im Zuge einer fachspezifischen Ausbildung ein betriebliches Praktikum absolvieren müssen. Der Mindestbezug für diese Mitarbeiter beträgt ab 1. Mai 2015 695 Euro. Für Pflichtpraktikanten, für deren Ausbildungsweg die Matura oder ein gleichzuhaltender Schulabschluss als Voraussetzung gefordert ist, beträgt der Mindestbezug ab 1. Mai 2015 910 Euro.

Der Fachverband Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich vertritt 17.000 Beherbergungsbetriebe mit 1,05 Millionen Betten. Mit knapp 37 Millionen Ankünften und 133 Millionen Nächtigungen leistet die heimische Hotellerie einen wesentlichen Beitrag zur direkten und indirekten Wertschöpfung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in der Höhe von rund 46,5 Milliarden Euro, das entspricht 14,8 Prozent des BIP.

Der Fachverband Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich vertritt rund 60.000 Gastronomiebetriebe, die mit einem Umsatz von ca. 8,5 Mrd. Euro einen wertvollen Beitrag zur österreichischen Wirtschaft leisten.

Weitere Informationen: www.gastronomieverband.at oder www.hotelverband.at

 

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