Ende der Paritätsklauseln in Sicht

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Ministerratsbeschluss Ende der Paritätsklauseln Reitterer ÖHV
ÖHV-Präsidentin Reitterer: „Die beschlossene Anpassung des Gesetzestextes ist ein wichtiger Meilenstein für die Hotellerie und ihre unternehmerische Freiheit in der Preisfestsetzung, die den Betrieben nun wieder zurückgegeben wird.“

Die Novellierung des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ebenso wie jene des Preisauszeichnungsgesetzes wurden vom Ministerrat verabschiedet. Bei den (Raten-)Paritätsklauseln in den AGB von Buchungsplattformen handelt es sich demnach um aggressive und somit unwirksame Geschäftspraktiken.

Petra Nocker-Schwarzenbacher, Obfrau der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Siegfried Egger, Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der WKÖ, und Michaela Reitterer, Präsidentin der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), sind überzeugt: „Die beschlossene Anpassung des Gesetzestextes ist ein wichtiger Meilenstein für die heimische Hotellerie und ihre unternehmerische Freiheit in der Preisfestsetzung, die den Betrieben nun wieder uneingeschränkt zurückgegeben wird.“

Bisher durften Hotels gemäß den Paritätsklauseln ihre Zimmer zwar telefonisch oder auf anderen Plattformen günstiger anbieten, nicht jedoch auf der eigenen Webseite (GASTRO Portal berichtete). Darüber hinaus stiegen die Provisionen an die Portal-Unternehmen jährlich und wurden zuletzt mit deutlich über 200 Mio. Euro pro Jahr beziffert. 

Zimmerpreise dürfen von den Hoteliers frei festgelegt werden

Nunmehr ist das Verlangen eines Portal-Unternehmens gegenüber einem Hotel, wonach dieses auf anderen Vertriebswegen inklusive der eigenen Website keinen günstigeren Preis als auf der Buchungsplattform anbieten darf, unwirksam. Dieses Verbot wird entsprechend auch im Preisauszeichnungsgesetz präzisiert, wonach Preise vom Gewerbetreibenden frei festgelegt und nicht durch Preisbindungs- oder Bestpreisklauseln eingeschränkt werden dürfen.

Bereits im Sommer des Vorjahres wurde beim Thema Paritätsklauseln eine Einigung zwischen Booking.com und der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde erzielt. Diesem Kompromiss nach durften Hoteliers auf allen Vertriebskanälen inklusive anderer Plattformen günstigere Preise anbieten, ausgenommen auf den hoteleigenen Webseiten. Die jetzige Gesetzesänderung stößt bei Booking.com auf Unverständnis.

„Wir hatten im Juli 2015 eine Testphase bis Ende 2016 vereinbart. Ich verstehe nicht, warum die österreichische Regierung diesen Zeitraum nicht zur Beobachtung nutzt und danach handelt“, meint Peter Verhoeven, Managing Director bei Booking.com und verantwortlich für Europa, den Mittleren Osten und Afrika. Derzeit betreiben 26 Prozent der Booking.com-Partner keine eigene Homepage, wenige Hotels übersetzen bestehende Seiten in mehrere Sprachen.

Rund 3,2 Millionen zusätzliche Übernachtungen haben Onlineplattformen nach Angaben von Booking.com im vergangenen Jahr nach Österreich gebracht. Verhoeven hofft, dass die nächsten Schritte mit Bedacht gewählt werden: „Man hätte dem ursprünglichen Weg der genauen Untersuchung und Abwägung der Fakten folgen sollen. Potenziell hohe und derzeit unvorhersehbare Folgekosten sowie die Möglichkeit von steigenden Zimmerpreisen könnten die Konsumenten zu den Hauptleidtragenden dieser Gesetzesänderung machen.“

Weitere Informationen: www.oehv.at bzw. www.wko.at

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