Taub stellen ist keine Lösung!

Mieterlass Gastronomen


Wenn die Miete für das Lokal zum größten Problem wird.

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Gastronomen kämpfen in der Corona-Krise aufgrund der Lokal-Schließungen an vielen Fronten. Zum einen sind es vorrangig die ausbleibenden Gäste, für viele ist aber auch die weiterlaufende Miete ein großes Problem.

Wie einzelne Vermieter auf das Ansuchen der Gastronomen auf Mieterlass oder zumindest die Stundung der Miete reagieren, ist höchst unterschiedlich. Fachgruppe Gastronomie Obmann Peter Dobcak meldet, dass die Erfahrungen der KollegInnen sehr unterschiedlich sind. Einige berichten voller Freude, dass ihnen die Miete oder Pacht erlassen wird, einige sind gestundet, bis das Geschäft wieder anläuft, einige sagen wieder, dass die Vermieter unnachgiebig sind. GASTRO hat bei zwei Betroffenen nachgefragt, die völlig gegensätzliche Erfahrungen gemacht haben.

Gelebte Kulanz

Die Besitzer des Mozart und Meisl dürfen sich freuen: Ihnen wurde die Miete erlassen!
Die Besitzer des Mozart und Meisl dürfen sich freuen: Ihnen wurde die Miete erlassen!

Daniel Aleksiv, Chef im „Mozart & Meisl“ im noblen Döbling, weiß nur Gutes zu berichten. Das Restaurant ist seit 32 Jahren in einem Privathaus eingemietet, mit der, ebenfalls im Haus wohnenden Vermieterin gibt es ein gutes Verhältnis, man trifft sich regelmäßig im Stiegenhaus. Demzufolge war auch die Reaktion auf das Ansuchen um die Aussetzung der Miete positiv: Für März gab es eine Rückvergütung, im April muss Daniel Aleksiv nur die Betriebskosten bezahlen und für Mai will man sich zusammensetzen. Wobei alle hoffen, dass es dann schon weitergehen kann – und sei es in abgespeckter Form. „Wir Gastronomen tragen die Entscheidung der Bundesregierung mit, erwarten uns im Gegenzug dafür aber auch die rasche und unbürokratische Unterstützung, die uns von Tag eins an versprochen wurde“, so Aleksiv.

Ignorieren als Strategie

Jürgen Ritzer vom U.S.W wartet noch immer auf eine Antwort seiner beiden Vermieter
Jürgen Ritzer vom U.S.W wartet noch immer auf eine Antwort seiner beiden Vermieter

Ganz anders die Erfahrung von Jürgen Ritzer, Geschäftsführer und zu fünfzig Prozent Gesellschafter der U.S.W.-Bar und Beisl. Er betreibt zwei Lokale in der Laudongasse im Achten Bezirk in Wien und legt dafür monatlich satte 7.000,00 € an Miete auf den Tisch. Auf seinen Antrag betreffend Mieterlass in den Gründerzeithäusern reagierte man – gar nicht. Der für eines der beiden Lokale zuständige Privatvermieter schickte einen angeblich hilfreichen Link zur WKO, der aber nicht stimmte. Danach gab es auf Nachfrage gar keine Reaktion mehr. Das zweite Objekt wird von einem Konsortium betrieben, wo Ritzer mit einer Reaktion seitens der Anwälte rechnet. Einen Lichtblick gibt es allerding: Es gab bis dato keine Vorschreibung für die ausständige Miete! Es ist also zu hoffen, dass beide Vermieter ein Einsehen haben, und aufgrund der außergewöhnlichen Situation Kulanz walten lassen.

Bars, wie das USW von Jürgen Ritzer, haben trotz geplanter Gastroeröffnung einen schweren Stand, denn die frühe Sperrstunde macht ein lukratives Geschäft nicht möglich.
Bars, wie das U.S.W. von Jürgen Ritzer, haben trotz geplanter Gastroeröffnung einen schweren Stand, denn die frühe Sperrstunde macht ein lukratives Geschäft nicht möglich.

Mieterlass für die Gastronomen

So sehr die Regierung um Unterstützung und rasche Hilfe bemüht ist, so viele Grauzonen gibt es noch. Der Mieterlass für die Gastronomen ist eine davon. Oder wie es Peter Dobcak, Obmann der Fachgruppe Gastronomie formuliert: „Nachdem ein Großteil der Gastronomen die Richtlinien der Banken für eine Überbrückungsfinanzierung trotz 100% Besicherung des Staates nicht erfüllt und damit faktisch keine Unterstützung bekommt, werden viele ihre Mieten nicht bezahlen können. Die Empfehlung der Regierung eine Mietreduktion mit dem Vermieter individuell zu vereinbaren wird oftmals nicht reichen. Es braucht entweder eine klare Unterstützungszusage oder eine klare Regelung seitens des Gesetzgebers. Bis mögliche Klagen gegen Vermieter eingebracht, geschweige denn entschieden sind, ist der Mietvertrag schon längst gekündigt und das Geschäft verloren“.

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