500 Millionen Euro als Starthilfe für die Gastronomie

Maßnahmenpaket Gastronomie Ab 15. Mai dürfen Wirtshäuser, Cafés und Lokale wieder öffnen. (Foto: BMLRT/Alexander Haiden)
Ab 15. Mai dürfen Wirtshäuser, Cafés und Lokale wieder öffnen. (Foto: BMLRT/Alexander Haiden)

Das schrittweise Hochfahren wird für viele Betriebe eine nie da gewesene Kraftanstrengung. Ab 15. Mai dürfen unsere Wirtshäuser, Cafés und Lokale wieder öffnen. Die Verluste, die Sorgen und die Zukunftsängste unserer Gastronomie sind aber groß.

Die Tourismusbranche ist von der Coronakrise am stärksten betroffen und musste im März eine Vollbremsung hinlegen. Um die Existenz unserer Betriebe und die Arbeitsplätze der im Tourismus Beschäftigten zu sichern, hat die Bundesregierung neben den bereits bestehenden Maßnahmen ein Zusatzpaket für die Gastronomie geschnürt. 500 Mio. Euro sollen als Starthilfe für unsere Gastronomie dienen und schnellstmöglich wirksam werden.

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Die Maßnahmen im Detail:

  • Senkung der Umsatzsteuer auf alkoholfreie Getränke
  • Anhebung der Obergrenze für pauschalierte Betriebe von derzeit 255.000 Euro auf 550.000 Euro
  • Erleichterungen bei den Teilpauschalen
  • Abschaffung der Schaumweinsteuer
  • Spürbare Erleichterung bei der Einstellung von Aushilfskräften
  • Weiterhin steuerliche Vergünstigung der Essensgutscheine für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Steuerliche Absetzbarkeit von Geschäftsessen in einem höheren Ausmaß
Um die Existenz der Betriebe zu sichern, hat die Bundesregierung neben den bereits bestehenden Maßnahmen ein Zusatzpaket geschnürt. (Foto: BMLRT/Martina Siebenhandl)
Um die Existenz der Betriebe zu sichern, hat die Bundesregierung neben den bereits bestehenden Maßnahmen ein Zusatzpaket geschnürt. (Foto: BMLRT/Martina Siebenhandl)

Mit diesen Maßnahmen sollen möglichst viele Wirtshäuser, Cafés, Restaurants, Heurigenlokale und andere Gastro-Betriebe sicher durch die kommenden Monate kommen.

Alle Informationen zum Coronavirus für Betriebe und Gäste sowie Verhaltensregeln finden Sie unter www.bmlrt.gv.at bzw. www.sichere-gastfreundschaft.at

*Entgeltliche Einschaltung des BMLRT*

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