Kurzarbeit geht mit neuen Regeln in die Verlängerung

Für die Kurzarbeit im Gastgewerbe gelten ab Juli neue Regeln.
Für die Kurzarbeit im Gastgewerbe gelten ab Juli neue Regeln.

Ab Juli will die Regierung die Kurzarbeit langsam wieder zurückfahren. Dafür wurden die Regeln nun auf neue Beine gestellt. Konkret soll es künftig ein Zwei-Säulen-Modell geben: Unternehmen, die von der Krise besonders schwer betroffen sind und im dritten Quartal 2020 im Vergleich zum dritten Quartal 2019 einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erlitten haben oder sogar von einer behördlichen Schließung betroffen sind, können die Kurzarbeit im Wesentlichen weiter wie bisher nutzen. Bedeutet: Die Kurzarbeit kann bis auf null abgesenkt werden, das AMS übernimmt die Kosten für diese Mitarbeiter je nach Einkommen in Höhe von 80 – 90 Prozent. Dieses Modell ist bis Jahresende nutzbar.


Für alle anderen Unternehmen werden die Regeln nun verschärft: Für Mitarbeiter dieser Betriebe gilt eine Mindestarbeitszeit von 50 Prozent. Das AMS ersetzt dabei nicht mehr die gesamten Lohnkosten, sondern nur noch 85 Prozent. 15 Prozent bleiben beim Unternehmer.

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Eine Neuerung gibt es außerdem beim Urlaub:

Urlaub, der in der Kurzarbeit entsteht, muss nun auch in der Kurzarbeitsphase verbraucht werden. Dieses Modell der Kurzarbeit soll laut Finanzminister Blümel bis Mitte 2022 gelten.

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