Details zum Maßnahmenpaket für die Tourismuswirtschaft  

Krisen-Fonds Gastronomie Tourismus

„Unsere Tourismuswirtschaft braucht Hilfe, sie ist von den Folgen des Corona-Virus massiv betroffen. Dieses Maßnahmenpaket soll rasch und effizient helfen, hier geht es um wirtschaftliche Existenzen“, so Bundesministerin Elisabeth Köstinger. Die Erweiterungen und Neuerungen für das Unterstützungspaket wurden vom Tourismusministerium gemeinsam mit der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) geschnürt. So wurde der Haftungsrahmens von 100 Millionen auf bis zu 1 Mrd. Euro erhöht, was vielen Betrieben die notwendigen Überbrückungs-Finanzierungen besichert und damit ihre Liquidität erhalten bleibt.

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Krisen-Fonds für die Gastronomie

Mit dem aktuellen 15 Milliarden Euro Krisen-Fonds sollen jene Unternehmen unterstützt werden, die, wie die Gastronomie, in großem Ausmaß direkt von der Corona-Krise betroffen sind, die detaillierten Richtlinien für diesen Fonds werden derzeit vom Finanzministerium ausgearbeitet. Vor allem die Überbrückungsfinanzierungen für die Tourismusbetriebe sollen den Betrieben zusätzliche Liquidität zur Verfügung zu stellen. Von vielen war zu erfahren, dass die Kreditvergabe durch die Hausbank aufgrund der hohen Auflagen an Sicherheiten oft problematisch ist, trotzdem wurden bereits mehr als 4.000 Anträge eingebracht.


Im Einzelnen wurden folgende Maßnahmen beschlossen:

1. Haftung zur Besicherung von Überbrückungsfinanzierungen bei Hausbanken

  • Die Beantragung erfolgt durch ein Online-Formular auf der Website der ÖHT (www.oeht.at).

2. Kostenübernahme für die Haftungsübernahmen durch das BMLRT

  • Die Kosten einer Haftungsübernahme bestehen aus der einmaligen Bearbeitungsgebühr von 1 Prozent und der laufenden Haftungsprovision von 0,8 Prozent.
  • Diese Kosten werden zur Gänze vom BMLRT übernommen.

3. Erhöhung des Haftungsrahmens von 100 Mio. auf bis zu 1 Mrd. Euro

  • Durch die Novellierung des KMU-Förderungsgesetzes mit Wirksamkeit vom 22. März 2020 wurde ein COVID-19-Haftungsrahmen für Haftungsübernahmen durch die ÖHT geschaffen, der vom Finanzminister im Verordnungsweg flexibel festzulegen ist.
  • Der bisher verfügbare Haftungsrahmen von rd. 100 Mio. Euro wird so auf bis zu 1 Mrd. Euro erhöht.

4. Zinsübernahme für Überbrückungskredite der Hausbanken durch die Bundesländer

  • Die Zinsen für den mit der Haftung verbundenen Bankkredit der Hausbank sind von den Kreditnehmern grundsätzlich selbst zu tragen.
  • Zahlreiche Banken haben aber bereits angekündigt, diese Zwischenfinanzierung möglichst zinsgünstig zur Verfügung zu stellen (Richtwert 1 Prozent).
  • Zudem haben sich auf Initiative des BMLRT und der ÖHT einige Bundesländer bereit erklärt, den anfallenden Zinsendienst aus Landesmitteln zu übernehmen.

5. Aussetzung der Tilgung der ÖHT-Kredite für 2020

  • Aufgrund der aktuellen COVID-19-Krise bietet die ÖHT an, alle für das Kalenderjahr 2020 vorgesehenen Kapitaltilgungen der TOP-Tourismuskredite auszusetzen.
  • Diese Soforthilfeaktion der ÖHT für ihre Kunden ergänzt die von der Bundesregierung und den Ländern gesetzten Maßnahmen
  • Die Tilgungsaussetzung kann für alle TOP-Tourismus-Kredite der ÖHT unbürokratisch mittels dem auf www.oeht.at eingerichteten digitalen Formular beantragt werden.

6. 15 Milliarden Euro Krisen-Fonds

  • Mit diesem Fonds sollen vor allem jene Unternehmen unterstützt werden, die in einem großen Ausmaß direkt von der Corona-Krise betroffen sind. Das sind vor allem Branchen wie die Gastronomie, Tourismus und Handel.
  • Dabei geht es unter anderem um Zuschusskreditverträge, es können Kredite von bis zu 120 Mio. oder max. einem Quartalsumsatz beantragt werden. Der Teil, der Betriebskosten abdeckt, muss nur bis zu 25 Prozent refundiert werden. Betroffene Unternehmen bekommen bis zu 3/4 ihrer Betriebskosten vom Staat ersetzt und darüber hinaus ausreichend Liquidität durch Kredite.
  • Die detaillierten Richtlinien für diesen Fonds werden derzeit vom Finanzministerium ausgearbeitet.

7. Maßnahmen für Härtefälle (Härtefonds):

  • Förderungsprogramm zur Schaffung eines Sicherheitsnetzes für Härtefälle bei Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und Kleinstbetriebe, insbesondere auch kleine Familienbetriebe (z.B. Fremdenführer, Imbissstände)
  • Die Wirtschaftskammer Österreich wickelt das Förderungsprogramm des Bundes zum Härtefallfonds ab.
  • Dafür werden aus dem COVID-19 Krisenbewältigungsfond bis zu 1 Milliarde Euro zur Verfügung gestellt.
  • Die Auszahlungen erfolgen ab sofort mit 1.000 Euro in der ersten Phase und maximal 6.000 Euro in der zweiten Phase.

8. Steuererleichterung, Stundungen, Sozialversicherung  

  • Es besteht die Möglichkeit einer Stundung bzw. einer Ratenzahlung der Steuern (ESt, KÖSt)
  • Neben der Herabsetzung der Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen bestehen weitere Erleichterungen durch das Aussetzen von Gebühren und Verlängerung von Fristen
  • SVS-Versicherte können Stundungen für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020 bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen beantragen
  • Es besteht auch die Möglichkeit der Aussetzung des AKM-Lizenzvertrages
  • GIS akzeptiert die bei Schließungen von Unternehmen aufgrund der Corona-Krise eine Abmeldung

9.  Unterkunft-Plattform für Schlüsselarbeitskräfte

  • Die Plattform www.openhotels.at für das Matching von Unternehmen – die Unterkünfte in den Bundesländern für Schlüsselarbeitskräfte suchen – ist online.
  • Beherbergungsbetriebe können sich dort unkompliziert registrieren.
  • Alle Unternehmen können die offenen Unterkünfte nach Bundesland und Bezirk filtern.
  • Informationen dazu unter https://wko.at/offene-hotels .

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger verweist darauf, dass Maßnahmen, wie etwa die Haftungsübernahmen, sehr gut angenommen werden. „Liquidität zu sichern, das ist die mit Abstand wichtigste Aufgabe in dieser Situation. Mit den Haftungsübernahmen, Steuerstundungen, Kurzarbeit oder der Aussetzung von Kredit-Rückzahlungen haben wir ein Paket geschnürt, das in der Branche rasch wirken wird.“, so Köstinger.

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