Härtefonds und Ausfallbonus verlängert

Härtefonds und Ausfallbonus verlängert


Die Coronakrise bedeutet nicht nur für unsere Tourismusbranche enorme Umsatzeinbußen, sondern auch für zahlreiche land- und forstwirtschaftliche Betriebe – etwa Zulieferer für Hotels, Gastronomie oder Schulen. Auch Vermieter von Privatzimmern oder Ferienwohnungen sind stark betroffen. Darum hat die Bundesregierung den Härtefallfonds und den Ausfallsbonus verlängert. Ab sofort können diese Wirtschaftshilfen beantragt werden.

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Antragsberechtigt für die vierte Auszahlungsphase des Härtefallfonds sind u.a. Wein- und Buschenschanken wie auch landwirtschaftliche Betriebe, die Zimmer vermieten (etwa Urlaub am Bauernhof) oder Zulieferer sind. Voraussetzung ist ein Umsatzausfall von mindestens 40 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum. „Der Härtefallfonds hat sich als Auffangnetz seit Krisenbeginn bewährt. Gerade für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Privatzimmervermieter haben wir damit eine gute Lösung gefunden, um Betriebe zu unterstützen. Insgesamt wurden dank der COVID-19-Hilfen bereits über 130 Mio. Euro an die Branchen ausgezahlt“, so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. Anträge und Abwicklung erfolgen über die Agrarmarkt Austria (AMA) unter www.eama.at .

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