Fristverlängerung bei Einstellzusagen

Durch die Verlängerung der Wiedereinstellungsfrist auf bis zu vier Monate, sollen sich Betriebe und Mitarbeiter darauf verlassen können, dass sie nach dem Lockdown gemeinsam durchstarten können
Durch die Verlängerung der Wiedereinstellungsfrist auf bis zu vier Monate, sollen sich Betriebe und Mitarbeiter darauf verlassen können, dass sie nach dem Lockdown gemeinsam durchstarten können

Zahlreiche Arbeitgeber – vor allem in der Tourismus-Branche – haben ihren Arbeitnehmern eine „Wiedereinstellungszusage“ gegeben – also die Zusicherung, dass der Arbeitsplatz zur Verfügung steht, sobald wieder geöffnet werden kann. Liegt eine Einstellungszusage vor, die derzeit bis zu drei Monate gültig ist, erhält die betreffende Person für diesen Zeitraum Arbeitslosengeld, ohne dass vonseiten des AMS Vermittlungsaktivitäten gesetzt werden. Da die Öffnung einiger Branche noch andauert, haben Tourismusministerin Elisabeth Köstinger und Arbeitsminister Martin Kocher eine Fristverlängerung auf vier Monate ermöglicht. „Unser Ziel ist, möglichst viele Tourismus-Mitarbeiter in der Branche zu halten. Mit der Verlängerung der Wiedereinstellungszusage geben wir Beschäftigten und Betrieben mehr Planungssicherheit und Perspektive für den beruflichen Wiedereinstieg, sobald der Tourismus wieder durchstarten kann“, betonen Tourismusministerin Elisabeth Köstinger und Arbeitsministerin Martin Kocher.

Tourismus Coronakrise

Mit einer Arbeitslosenquote von rund 33 Prozent ist der Tourismus eine der am stärksten von der Coronakrise betroffenen Branchen. Insgesamt haben rund 80.000 Arbeitssuchende eine Einstellzusage, 10.000 davon im Tourismus. „Sobald die ersten Öffnungsschritte möglich sind, wird die Tourismusbranche wieder qualifizierte Arbeitskräfte brauchen. Darauf bereiten wir uns mit der verlängerten Frist bei Einstellzusagen vor“, so Kocher, der darauf verweist, dass bis zum Zeitpunkt der Wiedereinstellung zusätzlich Qualifizierungsangebote zur Verfügung stehen. „Diese reichen von Sprachkursen, über die Aneignung von Zusatzqualifikationen bis hin zu Lehrabschlüssen für Hilfskräfte.“

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Maßnahme soll qualifizierte Mitarbeiter im Tourismus halten

„Ich höre täglich von Wirten und Hoteliers, dass Fachkräfte während des Lockdown in andere Branchen gewechselt sind. Das ist für unseren Tourismus, der auch schon vor der Coronakrise einen Fachkräftemangel hatte, dramatisch. Denn die Zeit, wo wir wieder reisen dürfen wird kommen. Wenn es soweit ist, brauchen unsere Tourismusbetriebe qualifizierte Mitarbeiter“, verstärkt Köstinger.

Über Maßnahme erfreut

Auch die Wirtschaftskammer zeigt sich über diese Maßnahme erfreut. „Wir begrüßen die Umsetzung unserer Forderung nach Verlängerung der Wiedereinstellungszusage-Fristen sehr“, so Susanne Kraus-Winkler, Obfrau des Fachverbands Hotellerie. Zwar hielten die Ganzjahresbetriebe ohnehin so viele Mitarbeiter wie möglich in Kurzarbeit, aber bei komplett fehlendem Umsatz sei das nicht für alle Mitarbeiter finanziell machbar. „Die Betriebe haben großes Interesse, diese Mitarbeiter zu halten und die Möglichkeit der Wiedereinstellungszusage ist für viele Hoteliers und Mitarbeiter eine gute Option“, so Kraus-Winkler, die darauf verweist, dass die Verlängerung der Fristen enormen Druck von den Mitarbeitern nehme, sich neu zu orientieren. Gerade langjährige Mitarbeiter wollten in „ihren“ Betrieb zurück und damit auch in Zukunft eine berufliche Perspektive im Tourismus haben.

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