Steiermark: Freizeit-Polizze soll Sicherheit für Wegehalter bringen

Freizeit-Polizze Tourismus Mountainbiker Buchmann
Die Freizeit-Polizze des Landes Steiermark soll das Angebot für Freizeitsportler erhöhen und gleichzeitig die Interessen der Eigentümer wahren (im Bild: Landesrat Christian Buchmann, l., und LWK-Präsident Franz Titschenbacher)

Bei der Diskussion über die Öffnung von Forststraßen für Mountainbiker steht die Frage nach der Haftung bei Unfällen im Fokus.

Aufgrund der hierzulande geltenden Wegehalterhaftung haben viele Grundeigentümer Bedenken, das Begehen und Befahren von Forststraßen, Hofzufahrten oder Wanderwegen zu gestatten. Die Freizeit-Polizze des Landes Steiermark, eine vom Tourismusressort abgeschlossene Versicherung, nimmt Wegehaltern ihre gesetzliche Haftung ab.

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„Ich möchte den Steirern und unseren Gästen aus dem In- und Ausland ein möglichst großes Wege-Angebot zur Verfügung stellen, damit sie die wunderbare Landschaft der Steiermark aktiv erleben können. Das kann aber nur im Einvernehmen mit den Grundbesitzern und Wegehaltern passieren. Die Freizeit-Polizze ist ein wichtiger Schritt, um das Angebot für Freizeitsportler zu erhöhen und gleichzeitig die Interessen der Eigentümer und Wegehalter zu wahren“, so Wirtschaftslandesrat Dr. Christian Buchmann.

„Die vertraglich vereinbarten Mountainbike-Strecken sind vorbildlich für ein gutes Miteinander von Mountainbikern und Waldbesitzern. Die Freizeit-Polizze schützt sowohl die Grundeigentümer als auch die Wegeberechtigten, wenn sie vertragliche Lösungen vereinbart haben. Sie erleichtert vielen Grundeigentümern die Entscheidung, ob sie ihre Wege für den Freizeitsport freigeben oder nicht“, unterstreicht Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Titschenbacher. Und weiter: „Nicht freigegebene Wege sind Arbeitsplatz der Grundeigentümer und für sie sowie die Radfahrer sehr risikoreich.“

Die Versicherung kann von allen Wald- und Grundeigentümern bzw. Wegehaltern, also auch von Gemeinden, Tourismusverbänden, Tourismusregionalverbänden und Vereinen, die Wege erhalten, kostenlos in Anspruch genommen werden. Versichert sind sowohl der Wegehalter als auch befugte Wegenutzer.

Steiermark lockt Radfreunde mit 5.500 Kilometer Mountainbike-Wegen

Die Versicherung deckt Personen- und Sachschäden und davon abgeleitete Vermögensschäden von befugten Wegenutzern ab. Pro Versicherungsfall beträgt die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden zusammen drei Millionen Euro. „Mit der Haftpflichtversicherung für Wegehalter ist die Steiermark Vorreiter in Österreich“, betont Landesrat Buchmann.

Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes GfK sind 87 Prozent der Bevölkerung dafür, dass Mountainbiken nur auf eigens dafür gekennzeichneten Routen erlaubt sein soll. Satte 84 Prozent lehnen es ab, Mountainbiken generell im Wald zu erlauben. In der Steiermark gibt es bereits ein rund 5.500 Kilometer langes Mountainbike-Wegenetz, das österreichische Mountainbike-Wegenetz ist sogar 27.000 Kilometer lang. Titschenbacher: „Eine Ausweitung der Mountainbike-Strecken auf Basis freiwilliger Vertragslösungen ist weiterhin vorstellbar.“

Versichert werden können Wanderwege, Radwege und Mountainbike-Routen, Reitwege, Langlaufloipen und Natur-Rodelbahnen. Von der Versicherung ausdrücklich ausgenommen sind Wege und Anlagen für den Motorsport, den Wassersport und den Alpin-Schilauf.

Die Versicherung kann unbürokratisch auf zwei Arten in Anspruch genommen werden – entweder mit einer einseitigen schriftlichen Freigabeerklärung des Wegehalters gegenüber der Tourismusstelle (Tourismusverband, Tourismusregionalverband, Gemeinde, Verein), die die Erklärung annehmen muss, oder mit einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Wegehalter und Tourismusstelle. Die Vereinbarung muss dann erst im Schadensfall vorgelegt werden.

Weitere Informationen: www.verwaltung.steiermark.at/tourismus

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