Keine zu privaten Fragen beim Vorstellungsgespräch

Fragen beim VorstellungsgesprächIn einem anderen Artikel haben wir bereits Tipps für die Formulierung eines Stelleninserates gegeben. Jetzt sind wir schon einen Schritt weiter und haben den Jobbewerber zu einem Gespräch eingeladen. Das Vorstellungsgespräch dient dazu, den Bewerber besser kennenzulernen, diverse jobbezogene Einzelheiten zu besprechen und natürlich auch Themen wie Gehaltswunsch, Anzahl der Urlaubstage, Tag des Arbeitsbeginns, etc. zu besprechen. Zwar regelt das Gesetz nicht ausdrücklich, welche Fragen hierbei verboten sind, doch gibt es dazu eine umfassende Rechtsprechung. Logischerweise zulässig sind Fragen nach Qualifikation, Ausbildung, Erfahrung oder Motivation. Unzulässig sind hingegen Fragen privater Natur, die mit dem Job nichts zu tun haben. Ob jemand verheiratet ist, Kinder, einen Kinderwunsch hat oder gar homosexuell ist, hat in einem Vorstellungsgespräch nichts verloren, muss vom Bewerber nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden und kann sogar zu einer Klage wegen Diskriminierung führen, falls der Bewerber den Job nicht bekommt und er etwa glaubhaft machen kann, dass das nur seinem Privatleben geschuldet war. Ebenso verboten sind Fragen nach politischer Gesinnung oder Religionszugehörigkeit. Und natürlich auch der Klassiker: Keine Frau muss die Frage nach einer eventuell vorhandenen Schwangerschaft korrekt beantworten.

Kandidaten aus der Reserve locken

Sehr wohl gibt es aber gesetzeskonforme Fragen, die man einem Bewerber stellen kann, um ihm ein wenig auf den Zahn zu fühlen, die vielleicht unerwartet sind und die den Kandidaten daher aus seiner Reserve locken können:

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  • „Was wissen Sie über uns?“ Das zeigt gleich am Anfang, ob sich ein Bewerber professionell vorbereitet hat oder ob es ihm eigentlich egal ist, für welche Firma er arbeitet.
  • „Warum wollen Sie das Unternehmen wechseln?“ Gute Kandidaten können schlüssig darlegen, was sie am neuen Arbeitsplatz reizvoll finden. Wer dagegen über seine alte Firma zu lästern beginnt, beweist zumindest Unprofessionalität oder lässt gar erahnen, dass er seiner eigenen Kündigung zuvorkommen möchte.
  • „Auf welche Verdienste sind Sie besonders stolz und warum?“ Besteht die Antwort aus beruflichen oder privaten Erfolgen? Das kann die Prioritäten des Kandidaten zeigen. Auch kann die Art der Antwort Aufschluss über seine Talente, Motivation oder Grundwerte geben.
  • „Was können Sie für uns tun, was kein anderer kann?“ Wenn die Antwort jetzt lautet „Naja, Sie suchen einen Koch und ich bin einer“ wäre es ganz gut, einen alternativen Bewerber in der Hinterhand zu haben.
  • „Was erwarten Sie von Ihrer neuen Aufgabe?“ Die Schwerpunkte, die als Antwort kommen – z.B. Karriere, persönliche Weiterentwicklung, Anwendung neuer Fähigkeiten, etc. – kann Aufschluss über die Motive des Bewerbers geben.
  • „Erzählen Sie von einem Vorhaben, an dem Sie gescheitert sind.“ Damit lässt sich herausfinden, wie ein Kandidat mit seinen eigenen Schwächen umgeht und ob er Verantwortung für sein Scheitern übernehmen kann.
  • „Was war das Verrückteste, das Sie bisher in Ihrem Leben gemacht haben?“ Die Antwort lässt erahnen, was sich ein Bewerber zutraut, wie offen er ist und wo er seine eigenen Grenzen sieht.

Und last but not least: Stellen Sie sich bzw. ihr Unternehmen dem Kandidaten ausführlich vor. Schließlich soll der Kandidat ja den Betrieb kennenlernen, ein Gefühl dafür bekommen, ob er sich hier wohlfühlt, ob er ins Team passt und den Herausforderungen gewachsen ist. Und wenn etwa Überstunden eher die Regel als die Ausnahme sind, dann ist es besser, solche Themen schon vorab zu klären, damit es nicht ein paar Wochen nach Arbeitsbeginn zum bösen Erwachen kommt.

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