Energiezuschuss kommt auch für Unternehmen

Energiezuschuss für Unternehmen Der Nachtskilauf gilt zwar wegen des hohen Strombedarfs für das Flutlicht als nicht unproblematisch, diesbezügliche Einschränkungen soll es im kommenden Winter aber keine geben.
Der Nachtskilauf gilt zwar wegen des hohen Strombedarfs für das Flutlicht als nicht unproblematisch, diesbezügliche Einschränkungen soll es im kommenden Winter aber keine geben.

Die Regierung hat sich jetzt endlich auch auf einen Energiekostenzuschuss für Unternehmen geeinigt. In unterschiedlichen Stufen werden – je nach Betroffenheit des Unternehmens – unterschiedliche Förderungen schlagend:

  1. In einer ersten Stufe 30 Prozent der zusätzlich angefallenen Kosten von Strom, Gas und Sprit im Vergleich zum Vorjahr übernommen. Zuschuss-Obergrenze sind 400.000 Euro.
  2. Für Stufe zwei müssen sich die Kosten für Strom und Gas verdoppelt haben. In diesem Fall werden maximal 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit maximal 30 Prozent gefördert. Sprit wird bei diesem Modell nicht mehr gefördert, dafür beträgt die Zuschuss-Obergrenze aber auch zwei Mio. Euro.
  3. Stufe drei: Bei großen Betriebsverlusten, die das Unternehmen nachweisen muss, können außerdem zusätzlich bis zu maximal 25 Millionen Euro vom Staat zugeschossen werden.
  4. Stufe vier gilt dann maximal für große Industriebetriebe mit Zuschüssen von bis zu 50 Mio. Euro.

Keine Heizschwammerl bei Förderungs-Anträgen

Zu den Auflagen für die Förderungen gehört keine Verwendung von Außenheizungen. Heizschwammerl oder beheizte Skilifte sind demnach tabu, wenn man um Zuschüsse ansucht, sonst ist deren Verwendung aber nicht generell verboten. Auch das Nachtskifahren bei Flutlicht soll erlaubt bleiben.

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Unternehmen, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens drei Prozent des Produktionswertes bzw. Umsatzes belaufen, können den Zuschuss beantragen. Die drei Prozent beziehen sich auf den letztgültigen Jahresabschluss von 2021 oder auf den Förderzeitraum Februar bis September 2022, sofern dies von einem Steuerberater bestätigt wird. Die Entscheidung, welcher der möglichen Zeiträume als Referenz herangezogen wird, obliegt dem Unternehmen. Zeitgleich wird an einem Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinbetriebe gearbeitet.

„Zuschuss wird nicht ausreichen“

Der Obmann der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Robert Seeber, kommentiert die neue Regelung so. „Es ist gut, dass endlich Bewegung in die Sache gekommen ist und offenbar der Zugang zum Energiekostenzuschuss, zumindest für einen Teil der Unternehmen, vereinfacht wurde. Man muss aber in aller Deutlichkeit auch festhalten, dass der Zuschuss in der vorgestellten Form bei bis zu 10-fach höheren Energiekosten im Vergleich zum Vorjahr und der ins Haus stehenden CO2-Bepreisung mit Oktober nicht ausreichen wird.“

Und Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie, meint: „Für uns war wichtig, dass es kein absolutes Verbot für die Verwendung von ‚Heizschwammerln' gibt. Das konnten wir verhindern. Die für die Förderung ausgearbeitete Lösung ist zur Kenntnis zu nehmen. Natürlich ist die Gastronomie bereit, in dieser Ausnahmesituation ihren Beitrag zu leisten, so wie wir das bereits während der Corona-Krise bewiesen haben. Positiv ist, dass es Erleichterungen für kleine Betriebe geben wird, was für unsere Branche besonders wichtig ist."

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