2-G-Regel österreichweit ab sofort

Weder Antigen- noch PCR-Tests werden in Zukunft für den Eintritt in der Wiener Gastronomie genügen.
Weder Antigen- noch PCR-Tests werden in Zukunft für den Eintritt in der Wiener Gastronomie genügen.

Seit 8. November ist es soweit, aufgrund der Rekordzahlen an Neuinfizierungen gilt ab sofort in ganz Österreich die 2-G-Regel für Gastronomie und Hotellerie. Gäste müssen demnach genesen oder geimpft sein, ein aktueller Test – auch die genaueren PCR-Test sind davon betroffen – genügt nicht mehr. Die Freude innerhalb der Branche über diese Maßnahme ist naturgemäß überschaubar. Schon der Wiener Spartenobmann Pater Dobcak – in Wien wurde die 2-G-Regel als erstes fixiert – befürchtete vor wenigen Tagen markante Umsatzeinbußen in der für die Branche wichtigen Zeit zwischen Martinigansl und Weihnachtsfeiern. Schon jetzt würde es von vielen Firmen Absagen für die Weihnachtsfeiern geben.


Umsatzeinbußen befürchtet

Robert Seeber, Obmann der Bundessparte Tourismus in der Wirtschaftskammer Österreich, sieht in der Einführung der 2G-Regel im Tourismus zwar eine bittere, aber unvermeidliche Maßnahme, um die Wintersaison angesichts der kritischen epidemiologischen Situation nicht zu gefährden: „Nach dem Totalausfall im letzten Jahr sind unsere Betriebe auf einen erfolgreichen Winter angewiesen. Angesichts der zuletzt guten Buchungslage erscheint diese auch weiterhin schaffbar. Klar ist aber, dass die 2G-Regel für Gäste zusätzliche Hürden schafft und zu Umsatzeinbußen führen wird. Wichtig ist deshalb, dass wir die richtige Balance zwischen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit finden. Dabei ist es unumgänglich, auch über zusätzliche Coronahilfen zu diskutieren.“

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Zugleich zeigt Seeber auch Verständnis für die jüngsten Verschärfungen: „Angesichts der Entwicklung der Infektionszahlen war die Politik zum Handeln gezwungen. Außerdem ist der verantwortungsbewusste Umgang mit dem Infektionsgeschehen ein wichtiges Signal an unsere Herkunftsmärkte, insbesondere gegenüber Deutschland. Bislang gilt Österreich völlig zurecht als sicheres Urlaubsland. Reisewarnungen während der Wintersaison wären eine Katastrophe, weshalb alles getan werden muss, um diese zu verhindern.“

Hilfen müssen verlängert werden

Seeber betonte aber auch, dass die 2G-Regel für Gäste vor allem in jenen Gastgewerbe-, Sport- und Freizeitbetrieben zu Umsatzrückgängen führen wird, die überwiegend auf junges Publikum setzen: „In den Altersgruppen zwischen 15 und 34 Jahren sind rund 40 Prozent der Bevölkerung noch nicht vollimmunisiert. Diese Zahl zeigt, dass ein wirtschaftlicher Betrieb oftmals nicht möglich sein wird.“ Vor diesem Hintergrund ist es unumgänglich, so der Branchensprecher, ehestmöglich über weitere Wirtschaftshilfen zu diskutieren. Neben einem Ersatz von Umsatzausfällen fordert Seeber vor allem die Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes in Gastronomie, Hotellerie und Kulturbereich: „Der reduzierte Umsatzsteuersatz hat sich als wichtige Krisenhilfe erwiesen. Deshalb sollte die Maßnahme unbedingt über Jahresende hinaus verlängert werden. Außerdem unterstreicht Seeber, dass der Veranstaltungswirtschaft dringend Planungssicherheit zurückgegeben werden müsse. Hierzu könne der Veranstalterschutzschirms einen wertvollen Beitrag leisten: „Neben einer Verlängerung der Antragsfristen ist vor allem wichtig, dass Veranstalter nicht auf ihren Unkosten sitzenbleiben, wenn aufgrund der 2G-Regel weniger Besucher zu einer Veranstaltung kommen.“

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