Tourismus-Steuerreform: Einzelne Änderungen durchgesetzt

Tourismus Steuerreform Änderungen
Bundesspartenobfrau Petra Nocker-Schwarzenbacher freut sich über Änderungen bei der Grunderwerbsteuer.

Das Verzögern der Mehrwertsteuererhöhung von zehn auf 13 Prozent für die Beherbergung sowie Theater- und Kulturbetriebe von 1. April auf 1. Mai 2016 ist zumindest eine praktische Verbesserung der an sich weiterhin abzulehnenden Erhöhung“, kommentiert die Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Petra Nocker-Schwarzenbacher, die im Nationalrat behandelte Steuerreform.

„Hier wurde dem Tourismus nichts geschenkt, aber die technische Umsetzung einem Realitätscheck unterworfen“, so Nocker-Schwarzenbacher.

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Im Rahmen der Begutachtung konnte ebenso erreicht werden, dass bei Pauschalangeboten, anders als noch im Begutachtungsentwurf, das Frühstück inklusive Frühstücksgetränke nun doch unverändert bei zehn Prozent Mehrwertsteuer bleibt. Wirtschafts- und Finanzminister sind den Betrieben in dieser Frage entgegengekommen. Auch können Buchungen, die bis 1. September 2015 eingehen und zumindest angezahlt sind, ebenso noch mit zehn Prozent versteuert werden.

Grunderwerbsteuer: Übergaben von Familienbetrieben auch künftig leistbar halten

Als wirklichen Erfolg wertet Petra Nocker-Schwarzenbacher die Änderungen bei der Grunderwerbsteuer. Hier konnten auf Druck der Wirtschaft und mit Unterstützung einiger Landeshauptleute, wie insbesondere durch Landeshauptmann Wilfried Haslauer, die Vorhaben massiv entschärft werden. Um Übergaben von Familienbetrieben auch in Zukunft leistbar zu halten, sind Freibeträge und eine Deckelung von 0,5 Prozent vorgesehen.

Bei der „Kalte-Hände-Regelung“ und den Registrierkassen verweist die Spartenobfrau auf die Verordnungsermächtigung des Finanzministers, damit hier praktikable Umsetzungen sichergestellt werden. „Der ständige Verweis auf Italien nervt mich schon. Dort rennt auch nicht jeder Schausteller mit einer Registrierkasse herum, und bei Stoßgeschäft bekommt auch nicht jeder Gast einen Bon oder eine Mehrwertsteuerrechnung ausgestellt. Also wird es auch in Österreich bei Schaustellern oder bei Getränkeverkauf im Freien noch praktische Lösungen geben können“, so Nocker-Schwarzenbacher.

Auch bei der Ausgestaltung der Richtlinien betreffend Abschreibungen ist die Bundessparte weiterhin mit dem Finanzministerium im Gespräch. „Wir könnten zwar alles verteufeln, aber das hilft unserer Branche nicht. Es ist allerdings auch wenig hilfreich, wenn einzelne Zurufer ihre persönlichen ,Verhandlungserfolge‘ aussenden oder andere gar falsche Informationen streuen. Im Mittelpunkt stehen die betroffenen Unternehmer unserer Branche. Denen sind wir verpflichtet. Besonders dann, wenn es so schwierig ist wie jetzt“, so Nocker-Schwarzenbacher abschließend.

Weitere Informationen: wko.at/bstf

 

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