Gastronomie: Neues Tabakgesetz im Nationalrat beschlossen

Tabakgesetz im Nationalrat beschlossen Pulker Mario
Mario Pulker, Obmann Gastronomieverband: „Bedauerlich und tragisch, wie die Gesetzgebung mit unserer Branche umgeht.“

Am 8. Juli 2015 hat der Nationalrat das neue Tabakgesetz beschlossen. Es ist ein historischer Beitrag zur Steigerung der Gesundheit der Menschen in Österreich“, zeigte sich Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser erfreut. Das Rauchverbot in der Gastronomie tritt mit 1. Mai 2018 in Kraft.

Auch in Vereinslokalen und bei -veranstaltungen wie beispielsweise Zeltfesten soll der Nichtraucherschutz künftig gewährleistet sein. Paragraf 13 Punkt 2 des Tabakgesetzes sieht vor, dass Hotels einen Raucherraum für ihre Gäste einrichten können, in dem jedoch keine Speisen und Getränke verabreicht oder eingenommen werden dürfen. Gastgärten sind vom Rauchverbot ausgenommen.

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Die Kampagne YOLO des Gesundheitsministerums richtet speziell an Kinder und Jugendliche und soll über die gesundheitlichen Folgen des Rauchens aufklären. Die Anti-Rauch-Initiative setzt auf Präventionsprogramme für Zehn- bis 14-Jährige in den Klassenzimmern, bietet Tipps für Eltern und informiert über den Weltnichtrauchertag.

Als Anreiz für einen freiwilligen Umstieg auf Rauchfreiheit vor dem 1. Juli 2016 erhalten die betreffenden Betriebe eine steuerliche Prämie in der Höhe von 30 Prozent für bereits getätigte Umbauinvestitionen.

Mario Pulker, Obmann des Fachverbands Gastronomie in der WKÖ: „Es ist bedauerlich und tragisch, wie die Gesetzgebung mit unserer Branche umgeht. Sehr unbefriedigend ist die Höhe der angebotenen Entschädigung von 30 Prozent für den vorzeitigen Umstieg auf einen Nichtraucherbetrieb – diese sollte mindestens 50, wenn nicht gar 60 Prozent betragen. Die Tatsache, dass die Gastronomen darüber hinaus auch die Rückbaukosten zu tragen haben, ist eine Schikane. Immerhin gibt es eine Übergangsfrist bis 1. Mai 2018, somit haben die betreffenden Betriebe Zeit, sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen.“

Weitere Informationen: www.bmg.gv.at bzw. www.gastronomieverband.at

 

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