Tourismus: Mehrwertsteuer auf Beherbergung sinkt ab 1. November auf zehn Prozent

Mehrwertsteuer auf Beherbung sinkt ab November
Mag. Heinz Harb, Geschäftsführer bei LBG Österreich, begrüßt die Entlastung der Tourismusbetriebe als höchst notwendige Wettbewerbsstärkung.

Die Tourismusbranche atmet auf: Die durch die Steuerreform 2015/16 erhöhte Umsatzsteuer auf Beherbergung und Camping wird mit 1. November 2018 zurückgenommen und beträgt dann wieder zehn Prozent.

„Dies ist eine höchst notwendige Stärkung des österreichischen Tourismus im internationalen Wettbewerb, insbesondere in Hinblick auf bestehende umsatzsteuerliche Begünstigungen in Nachbarstaaten“, meint Mag. Heinz Harb, Steuerberater und Geschäftsführer von LBG Österreich, einer mit der steuerlichen Beratung von Hotellerie und Gastronomie und Freizeitbetrieben vielfältig befassten führenden Steuerberatungsgesellschaft.

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Der Nationalrat hat nunmehr eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Nächtigungen von 13 Prozent auf zehn Prozent beschlossen. Konkret gilt die Umsatzsteuer von zehn Prozent künftig für die

  • Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (einschließlich Beheizung), wobei als Nebenleistung auch die Verabreichung eines ortsüblichen Frühstücks anzusehen ist, wenn der Preis hiefür im Beherbergungsentgelt enthalten ist,
  • Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Campingzwecke und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen, soweit hiefür ein einheitliches Benützungsentgelt entrichtet wird.

Das Inkrafttreten mit 1. November 2018 bedeutet, dass der zehnprozentige Umsatzsteuertarif erstmals wieder auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anzuwenden ist, die nach dem 31. Oktober 2018 ausgeführt werden bzw. sich ereignen. Aufgrund des nunmehr erfolgten Gesetzesbeschlusses wird die österreichische Tourismusbranche im Vergleich zu den Nachbarstaaten gestärkt.

Aus Praxissicht ist wichtig, zeitgerecht eine Anpassung der IT-Systeme im Tourismusbetrieb vorzunehmen und auf eine zeitlich sachgerechte Zuordnung der Leistungen zum aktuell geltenden 13-prozentigen Umsatzsteuertarif bzw. zum künftig geltenden zehnprozentigen Umsatzsteuertarif vorausschauend – auch bei Pauschalangeboten oder der Vereinbarung von Nächtigungskontingenten – zu achten.

LBG Österreich ist mit mehr als 500 Mitarbeiter(innen) an 30 Standorten eine österreichweit führende Steuerberatungsgesellschaft mit einer Vielfalt an beratenen Branchen. Ein Schwerpunkt liegt in der steuerlichen Beratung von Familienunternehmen in der Hotellerie, Gastronomie und der Freizeitwirtschaft.

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