Jetzt einreichen: Förderungen für innovative Projekte im Tourismus ausgelobt

Förderungen für innovative Tourismusprojekte
Das Wirtschaftsministerium fördert touristische „Leuchtturm-projekte“ im ländlichen Raum, die von KMU umgesetzt werden

Die im Vorjahr neu gestaltete Förderinitiative des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, in deren Rahmen innovative Tourismusprojekte unterstützt werden, findet auch heuer ihre Fortsetzung.

Damit wollen wir innovative Tourismusprojekte im ländlichen Raum vor den Vorhang holen und gezielt unterstützen“, betont Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner.

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„Österreich zählt zu den weltweit attraktivsten Tourismusländern, steht aber in einem härter werdenden Wettbewerb mit anderen Destinationen. Umso wichtiger ist es, auf Innovationen zu setzen, die das gesamte Urlaubserlebnis aufwerten“, meint Mitterlehner.

Angebote müssen kreativ und buchungsrelevant sein

Die Voraussetzungen, um Projekte einreichen zu können: Bei den „Leuchtturmprojekten“ muss es sich um innovative Vorhaben handeln, die als kreative und buchungsrelevante Angebote durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft konzeptioniert, entwickelt und umgesetzt werden. Möglich sind auch überbetriebliche Kooperationen entlang der touristischen Wertschöpfungskette im ländlichen Raum.

Für die aktuelle Runde des Wettbewerbs steht insgesamt wieder eine Million Euro zur Verfügung. Eine Fachjury bewertet die eingereichten Projekte und trifft die Auswahl der Siegerprojekte, deren Umsetzung mit Tourismusförderungsmitteln des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft sowie Mitteln des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 bis 2020 unterstützt wird.

Einreichungen sind bis zum 17. Mai 2016 bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Ges.m.b.H. (ÖHT) möglich. Der Projektaufruf samt Einreichunterlagen sowie umfangreiche Informationen zur Initiative und den Förderungsrichtlinien sind auf der Webseite der ÖHT abrufbar.

Die Projektunterlagen sind mit einem Empfehlungsschreiben der zuständigen Landesstelle bei der ÖHT einzureichen. Nach einer formalen Prüfung beurteilt eine Fachjury die Anträge. Die inhaltlich am besten bewerteten Projektvorhaben erhalten nach Maßgabe der jährlich verfügbaren Mittel ein Anbot für den Abschluss eines Förderungsvertrags.

 

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